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Schuldenberater mit jahrelanger Erfahrung

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Warum kann mir die Schuldenberatung Weg-Adresse besser helfen als ein Rechtsanwalt?

Kurze Antwort: Das ist ganz einfach: Ich bin Schuldenberater aus eigener Erfahrung, denn ich habe all die aufgeführten Probleme aus erster Hand erlebt und weiß, wie es ist, sich plötzlich mit einem Gerichtsvollzieher auseinandersetzen zu müssen, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben und vor der Tatsache zu stehen, dass einem die Kontopfändung ins Haus steht. Glauben Sie mir: Ich habe nicht vergessen, was da in einem vorgeht und was diese Umstände mit einem machen können!

Für mich gab es damals keine helfende Hand und ich habe mir alle möglichen Lösungen nacheinander akribisch selbst erarbeitet. Aus diesem Grunde kann ich Ihnen, wenn Sie mir erst einmal Ihre Situation anvertraut haben, auch ehrlich sagen, in wieweit ich Ihnen behilflich sein kann. Und selbstverständlich ist es auch mir ein Anliegen, dass Kosten und Nutzen in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen.

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Ausführliche Antwort: Das hat mit meiner persönlichen Lebensgeschichte zu tun. Ich hatte am Anfang ein ganz normales, geregeltes Leben, wie es fast alle Menschen. Schuldenprobleme und Schuldenberater kannte ich nur aus dem Fernsehen und war weit davon entfernt, ein Szenario mit Gerichtsvollziehern für mich selbst in Betracht ziehen zu können.

Meine persönlichen Probleme haben damals mit einem Hausbau begonnen. Die Baufirma hatte zu dem Zeitpunkt soviel Mist gemacht, dass mein kleines, neues Haus plötzlich einsturzgefährdet war. Jede Menge Pfusch hatte sich die Baufirma geleistet und ich bin, wie es wohl jeder in meiner Situation getan hätte, natürlich zum Rechtsanwalt gegangen. Dieser Anwalt war sogar selbst im Haus- und Grundbesitzerverein und versprach mir, zu helfen. Seine Aussage zu dem Vorgang war, dass „dies eine klare Sache sei, die man nicht verlieren könne“.

Doch nach vielen Briefen seinerseits an die Baufirma sind wir dann doch bei dem zuständigen Landgericht gelandet. Dort lernte ich eine wichtige Lektion:

Rechthaben heißt nicht, Recht zu bekommen.

Von da an suchte ich nach Lösungen, die nicht nur in der Theorie funktionieren, sondern auch in der Praxis. Auf der Suche nach dem besten Weg, meine Schulden loszuwerden, habe ich damals leider viel Geld für Rechtsanwälte und Schuldenberater ausgegeben. Spätestens bei dem nächsten Rechtsanwaltsbesuch wusste ich, dass der mir nichts Neues mehr sagen konnte.

Ich habe nicht aufgegeben, denn ich wusste instinktiv, dass es für meine Situation Lösungen gibt, die für mich passen und auch finanziell günstig sind.

Nach zeitaufwendiger Internetrecherche, seitenlangem Schriftverkehr und zahlreichen Telefonaten habe ich verstanden, wie das System funktioniert und so konnte ich meine Probleme zügig lösen. Was mich bei all dem sehr verwunderte: Es ist erstaunlich einfach, wenn man erst einmal weiß, wie es geht!

Leider habe ich mit Schrecken festgestellt, dass alle Schuldenberater, mit denen ich jemals Kontakt hatte (und die mir keine echten Lösungen boten), immer noch als „Berater“ tätig sind und täglich aufs Neue ahnungslose Menschen zu Sachen wie eine Privatinsolvenz überreden.

Ich persönlich bin der Meinung, dass eine Privatinsolvenz nicht nur viele Nachteile mit sich bringt, sondern zudem auch für sehr viele Menschen absolut nicht sinnvoll ist.

Und das ist genau der Grund, warum ich diese Dienstleistungen nun für Menschen wie Sie anbiete. Ich biete Ihnen die Möglichkeit, sich eine zweite Meinung anzuhören und zwar von jemandem, der all die Situationen, in denen Sie sich vielleicht gerade befinden, bereits selbst erlebt hat. Ich weiß nur allzu gut, wie es sich anfühlt, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder ständig „gelbe Briefe“ im Postkasten sind.

Ob ich der richtige Schuldenberater für Sie bin, klärt sich meist schon in der kostenfreien Erstberatung. Lassen Sie es uns herausfinden!

Mein Wissen und meine  Erfahrungen habe ich durch mein jahrelanges Wirken für meine Mitmenschen erworben. Und die regelmäßigen, positiven Rückmeldungen meiner Kunden bestärken mich darin, diese hilfreiche Tätigkeit auch noch lange fortzuführen. Das macht mich sehr dankbar.

Mein Service ist eher so aufgebaut, wie wenn Sie einen guten Freund um Rat fragen. Ich bin ehrlich zu Ihnen und erlaube mir auch, den Finger „in die Wunde zu legen“, um Ihnen aufzuzeigen, dass Sie etwas ändern können und sollten.

Mein Motto: Ein Schuldenberater wie ein guter Freund.

Ich nehme Sie quasi „an die Hand“ und wir finden gemeinsam einen Weg, Ihre tatsächliche Situation sachlich zu erkennen und zu lösen. Im Nachhinein werden Sie sogar feststellen: die meisten Probleme lassen sich viel schneller lösen als Sie denken. Sollten Sie sich also angesprochen fühlen und meinen Service nutzen wollen, dann scheuen Sie sich bitte nicht, zum Telefon zu greifen.

Ich freue mich darauf, Ihnen mit meiner Schuldenberatung helfen zu dürfen!

Ihr Schuldenberater auf Augenhöhe – Jörg Engel.

Wichtiger Hinweis: Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe und auch kein Rechtsanwalt bin. Ich bin Schuldenberater aus eigener Erfahrung.

Bei mir steht eine Lohn- oder Kontopfändung ins Haus. Was kann ich tun?

Meine Antwort in Kürze: Eine Pfändung, egal ob beim Arbeitgeber oder bei der Bank, lässt sich verhindern oder, wenn diese bereits angelaufen ist, auch zeitnah beenden. Die Beendigung einer solchen Maßnahmen ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Schulden geregelt zu erledigen, OHNE dass ein Gläubiger Ihnen das Geld „stiehlt“, um damit nur die Zinsen und Gebühren zu bezahlen. Denn durch einen solchen Schritt bleiben die Schulden oftmals nicht nur gleich sondern werden sogar mehr.

Sie suchen einen ehrlichen und lösungsorientierten Schuldenberater? Dann lernen Sie mich in einem kostenfreien Erstgespräch kennen.

Hier nun meine ausführliche Antwort für Sie: Eine Lohnpfändung oder eine Kontopfändung ist meisten eine sehr ärgerliche Angelegenheit, weil sie mit vielen Nachteilen verbunden ist. Normalerweise hat man als Schuldner vorab bereits viele Mahnungen und Androhungen erhalten.

Bevor eine Pfändung vom Gläubiger veranlasst werden kann, muss in der Regel ein Mahnbescheid und ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden.

Dieser Bescheid ist nötig, um Ihr Konto zu pfänden. Sie haben nach jedem dieser Briefe eine Frist von 14 Tagen, um dagegen Einspruch einzulegen. Wenn das nicht passiert, wird der Titel rechtskräftig und kann dann vollstreckt werden.

Also kommt eine Pfändung normalerweise nicht aus heiterem Himmel. Sie ist in gewisser Weise eine „Katastrophe mit Ansage“.

Die Pfändung bei einem Girokonto kann erhebliche Nachteile mit sich bringen. Beispielsweise erfolgt ein negativer Schufa-Eintrag oder Sie können plötzlich Ihren Dispokredit nicht mehr nutzen, weil dieser sofort bei Eingang des Pfändungsbeschlusses von der Bank gekündigt wird.

Von der Pfändung erfahren natürlich auch andere Banken, Kreditkarten- und/oder Leasing-Firmen, weil die allseits beliebte Schufa Ihre Daten an diese weitergibt.

Eine Lohnpfändung hat – wie eine Kontopfändung – auch viele Nachteile. Dies könnte dann als Grund dafür genommen werden, dass man eventuell nicht mehr befördert oder sogar unter fadenscheiniger Begründung entlassen wird.

Eine Kündigung wegen Schulden oder einer Pfändung ist natürlich nicht erlaubt, aber viele haben vergessen, bei der Einstellung anzugeben, dass sie Schulden haben, was natürlich auch nicht für die Ehrlichkeit eines Angestellten spricht.

Darum sollte eine Pfändung immer vermieden werden, da sie in der Regel viele Nachteile mit sich bringt. Der wohl größte Nachteil ist, dass Ihnen auf einmal Geld fehlt, was Sie für ihren täglichen Bedarf benötigten. Hinzu kommt, dass Sie keinen Einfluss darauf haben, wie der Gläubiger das gepfändete Geld nutzt.

In der Regel wird das gepfändete Geld zuerst für Zinsen und Vollstreckungskosten benutzt, was in vielen Fällen dazu führt, dass die Schulden mehr statt weniger werden.

Und genau das ist der Grund, warum es das oberste Ziel sein sollte, eine Pfändung zu verhindern, damit Sie selber bestimmen können, was mit Ihrem Geld passiert.

Sie suchen einen Schuldenberater, der Ihnen mit einer lösungsorientierten Schuldenberatung hilft? Dann nehmen Sie gleich Kontakt mit mir auf!

Mein Service kann Ihnen dabei helfen, das Sie sich gegen Pfändungen schützen können. Ja, es ist sogar möglich, bereits laufende Pfändungen zu beenden. Wie dies im Einzelnen vonstatten gehen kann, erkläre ich Ihnen gern am Telefon oder bei einem persönlichen Treffen.

Das Einfachste ist natürlich, Pfändungen im Voraus zu verhindern. Ein wichtiger Baustein hierfür kann sein, dass Sie meinen Service in Anspruch nehmen: Meldeadresse in England.

Durch den „Umzug auf dem Papier“ sind Sie für gelbe Briefe nicht mehr zu erreichen. Außerdem müssen Sie keine Vermögensauskunft machen, mit der der Gerichtsvollzieher Ihren Arbeitgeber oder Auftraggeber herausfindet. Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Eröffnung von Girokonten im Ausland.

Ich freue mich darauf, Ihnen mit meiner Schuldenberatung helfen zu dürfen!

Ihr Schuldenberater Jörg Engel

Wichtiger Hinweis: Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe und auch kein Rechtsanwalt bin. Ich bin Schuldenberater aus eigener Erfahrung.

Kann ich gelbe Briefe loswerden bzw. die Zustellung verhindern?

Meine Antwort in Kürze: Ja, dies ist einer der wesentlichen Vorteile meines Services: Ich halte Ihnen den Rücken frei, damit wir gemeinsam eine Lösung für Ihre Probleme finden können. Durch einen „Umzug auf dem Papier“ können gelbe Briefe in Deutschland nicht mehr zugestellt werden.

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Hier nun meine ausführliche Antwort für Sie: Gelbe Briefe sind nicht zwangsläufig immer etwas Schlechtes. Sie können durchaus auch ab und an positive Botschaft enthalten: zum Beispiel, dass Sie nach jahrelangem Streit endlich „glücklich geschieden“ worden sind. In der Regel bringt ein gelber Brief jedoch tatsächlich oftmals nichts Gutes mit sich.

Um Nachteile zu verhindern, ist darum schnelles Handel besonders wichtig.

Da mit der Zustellung bzw. mit dem Einwerfen des gelben Briefes eine Frist zu laufen beginnt, ist es wichtig, dass Sie sich notieren, wann der Brief genau bei Ihnen eingetroffen ist. Ich empfehle all meinen Kunden, von dem kompletten Schriftstück ein Foto mit dem Handy zu machen oder, wenn möglich, alles Seiten inkl. dem Umschlag einzuscannen. Damit haben Sie schon mal vieles besser gemacht als die meisten Menschen, die den Briefumschlag leider achtlos wegwerfen oder gar denn ganzen Brief „verlieren“.

Das Fotografieren/Scannen empfehle ich in der Schuldenberatung generell mit allen wichtigen Briefen. Archivieren Sie die erstellten Bilder mit entsprechendem Namen und Datum auf dem Handy oder Computer, so haben Sie die Unterlagen jederzeit greifbar, und das auch noch nach Jahren, was durchaus auch in Ihrem Fall wichtig sein könnte.

Falls Sie länger nicht Zuhause waren und in der Zwischenzeit ein solcher gelber Brief im Postkasten gelandet ist, sollten Sie schnell handeln, denn es gibt die Möglichkeit einer Fristverlängerung, um gegen unberechtigte Forderungen vorzugehen. Dieses muss natürlich auch begründet und nachgewiesen werden.

Wenn Sie im Urlaub waren, haben Sie in der Regel Reiseunterlagen oder auch Tankbelege aus dem Urlaubsland oder Sie können nachweisen, dass Sie z.B. bei Ihrer Oma an der Nordsee waren.

Der Einspruch oder die Fristverlängerung muss immer schriftlich erfolgen und am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dann haben Sie einen Beweis, dass Sie an das zuständige Gericht einen Brief geschickt haben.

Machen Sie noch in der Postfiliale ein Foto vom Einlieferungsbeleg.

Das Beste ist es natürlich, die Zustellung oder das Einwerfen dieses gelben „Liebesbriefes“ im Vorfeld zu verhindern. Das ist eigentlich nicht sehr schwer, wenn man versteht, wie das System funktioniert.

Kleiner Aufwand – große Wirkung

Sie können das erfolgreiche Zustellen eines gelben Briefes verhindern, indem Sie ganz einfach einen Nachsendeantrag oder eine Postweiterleitung zum Beispiel ins Ausland machen. Die dafür benötigte Meldeadresse in England können Sie kostengünstig über mich buchen.

Wenn Sie einen solchen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post machen, sind Sie auf der sicheren Seite, da gelbe Briefe und Postzustellungsurkunden aus rechtlichen Gründen nicht ins Ausland weitergeleitet werden dürfen.

Wichtiger Hinweis: Normale Schreiben wie die Stromrechnung oder der Brief vom Inkassodienst werden natürlich weitergeleitet. Diese leite ich Ihnen dann natürlich an die von Ihnen gewünschte Adresse (in Deutschland) weiter.

Gelbe Briefe oder Postzustellungsurkunden werden dann automatisch zurück zum Absender geschickt. In der Regel wird dieser dann automatisch informiert, dass Sie umgezogen sind und Ihre neue Adresse wird bekannt gegeben. Eine Garantie gibt es aber natürlich nicht.

Darum empfehle ich all meinen Kunden, deren Gläubiger und allen anderen, die sonst noch etwas Negatives von Ihnen wollen, aktiv Ihre neue Adresse mitzuteilen, denn wer nicht mehr in Deutschland per Post zu erreichen ist, der bekommt keine gelben Briefe oder Niederlegungen mehr.

Expertentipp vom Schuldenberater: Schreiben Sie alle „Gläubiger“ per Brief an und nutzen Sie die neuen Briefmarken mit QR-Code, denn hier ist eine kostenlose Sendungsverfolgung mit dabei.

Wichtige Information: Schwarze Schafe wollen Ihr Geld und Ihre Daten. Vorsicht ist im Internet geboten. Leider gibt es Firmen, die nur so tun, als würden Sie bei der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag aufgeben. Das sind keine seriösen Firmen. Diese berechnen viel mehr Geld als die Deutsche Post. Zudem ist nicht sicher, wo Ihre persönlichen Daten landen und was damit passiert.

Besuchen Sie einfach Ihre Postfiliale und zahlen den Nachsendeauftrag mit Bargeld.

Der Königsweg wäre, wenn Sie meinen Service Meldeadresse in England buchen würden, denn dann können Sie allen, die etwas Negatives von Ihnen wollen, gleich selbst mitteilen, dass Sie nicht mehr in Deutschland leben und sich in England aufhalten, wo eine zwangsweise Eintreibung praktisch nicht möglich ist.

England ist dafür ideal, da es ein komplett anderes Rechtssystem wie in Deutschland hat. Dort wird der deutsche Vollstreckungsbescheid nicht so einfach anerkannt.

Zudem ist Großbritannien auch nicht mehr in der EU, was sich natürlich auch positiv auswirkt, da der lange Arm der deutschen Behörden nur auf EU-Länder beschränkt ist.

Also nutzen Sie die vielen Vorteile von meinem Service:

Für Gerichtsvollzieher und andere lästige Behörden sind Sie dann mal weg.

Meine Aufgabe sehe ich u.a. darin, Ihnen den Rücken freizuhalten, so dass wir gemeinsam Ihre Probleme lösen können. Durch einen „Umzug auf dem Papier“ können gelbe Briefe in Deutschland nicht mehr zugestellt werden.

Ich freue mich darauf, Ihnen mit meiner Schuldenberatung helfen zu dürfen!

Ihr Schuldenberater Jörg Engel

Wichtiger Hinweis: Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe und auch kein Rechtsanwalt bin. Ich bin Schuldenberater aus eigener Erfahrung.

Kann ich meine Immobilie / Eigentumswohnung vor Gläubigern oder dem Finanzamt schützen?

Meine Antwort in Kürze: Natürlich gibt es für solche Vorhaben Lösungen. Es ist sogar verblüffend einfach, wenn man weiß, wie es geht. Leider ist das kein Vorhaben, was in einer Woche erledigt ist und es ist auch mit Kosten verbunden. In jedem Fall ist es jedoch sinnvoller, etwas Geld in die Hand zu nehmen, bevor das Haus oder die Wohnung in die Hände von Gläubigern fällt.

Sie suchen einen ehrlichen und lösungsorientierten Schuldenberater? Dann nutzen Sie mein kostenloses Erstgespräch!

Hier nun meine ausführliche Antwort für Sie: Ein Haus oder auch eine Eigentumswohnung ist leider nicht so einfach vor fremden Zugriff zu schützen wie beispielsweise ein Girokonto, bei dem das Geld einfach abgehoben oder auf ein anderes Girokonto überwiesen werden kann. Als erfahrener Schuldenberater weiß ich, dass ein Haus in Deutschland das am besten dokumentierte Eigentumsverhältnis ist. In vielen Fällen ist das auch gut so. Aber es gibt natürlich auch immer den Fall, dass so ein Eigentum vor einem Gläubiger geschützt werden muss.

Als Schuldenberater erlebe ich immer wieder, das Menschen ihr Haus oder ihre Wohnung verlieren, ohne dass sie etwas dafür können. Das kann sogar sehr schnell gehen. Um so wichtiger ist es doch, sich erfahrene Unterstützung zu holen!

Ein Praxisbeispiel: Der Geschäftsführer einer GmbH wird von der Bank dazu gedrängt, für einen Kredit für die Firma mit seinem privaten Vermögen als Bürge zu haften, also mit allem was man hat: auch mit seinem Haus oder seinem Sportwagen. Das ist leider eine gängige Praxis bei den Banken. Man wird unter Druck gesetzt, das zu unterschreiben – ohne eine Gegenleistung von der Firma, trägt das volle Risiko und hat keinen Vorteil – außer vielleicht der, dass sein Arbeitsplatz scheinbar gesichert ist.

Das ist nur eine von vielen Möglichkeiten, die dazu führen, dass jemand Haus und Hof verliert, ohne selbst dafür etwas bekommen zu haben.

Genau aus diesen und vielen anderen Gründen stehe ich Ihnen als Spezial-Schuldenberater zur Seite, um Ihnen Lösungen aufzuzeigen, die Ihnen in der Regel bei einem normalen Schuldenberater nicht gesagt werden, obwohl diese Lösungen durchaus bekannt sind. Natürlich habe ich das Rad nicht neu erfunden, aber ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Ihnen als Schuldenberater mögliche Lösungen aufzuzeigen, damit Sie Ihr Eigentum schützen können.

Wichtig: Es ist mir nicht nur ein Anliegen, dass Sie ihr Eigentum behalten können, es geht mir auch darum, dass sich Ihre gesamte finanzielle Situation zum Positiven verändert.

Tipp aus der Schuldenberatungs-Praxis: Es gibt bei Immobilienverkauf unter Verwandten oder Eheleuten und Kinder immer die reale Gefahr einer Rückabwicklung. In solch einem Fall wäre die Immobilie oder die Eigentumswohnung auch im Nachhinein weg. Für solch ein Problem gibt es entsprechende Speziallösungen, die in der Praxis bereits sehr gut funktionieren. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Gläubiger noch nicht im Grundbuch steht. Das ist entscheidend. Wenn die Bank oder Bausparkasse, die das Haus finanziert hat, im Grundbuch steht, ist dies nicht zwangsläufig ein Problem.

Bei all meinen Lösungen geht es immer darum, einen schnellen Erfolg zu erreichen, der auch von Dauer ist. Dazu ist mir persönlich wichtig, dass alles so günstig wie möglich gemacht wird und bei Bedarf jederzeit rückabgewickelt werden kann.

Ein Thema, das bei solchen Vorhaben gerne übersehen wird, ist, dass es oft Mitwisser gibt. Das kann sich im Nachhinein als problematisch erweisen. Darum sind die Lösungen von mir so ausgelegt, dass es keine unnötigen Abhängigkeiten von irgendwelchen Personen gibt, sondern das Projekt „Haus vor fremden Zugriff zu schützen“ in Ihrer Hand bleibt.

Leider kann ich den konkreten Ablauf, wie das Haus oder Eigentum geschützt werden kann, nicht an dieser Stelle offen legen. Es ist aber nicht besonders kompliziert und funktioniert auch als dauerhafte Lösung zum Beispiel bei einem drohenden Lastenausgleich oder ähnlichen Dingen.

Für weitere Informationen zum genauen Ablauf, rufen Sie mich bitte einfach unverbindlich an. Dann können wir uns in Ruhe um Ihre Probleme kümmern. Selbstverständlich ist ein persönliches Treffen kurzfristig möglich und/oder eine Kontaktaufnahme über Telegram oder Signal:

Telegram: @Engelengland
Signal: 01522 59 60413
Telefon in Deutschland (Festnetz): 09191 83 999 84
Handy in Deutschland (mobil): 015 22 / 59 60 413

Ich freue mich darauf, Ihnen mit meiner Schuldenberatung helfen zu dürfen!

Ihr Schuldenberater Jörg Engel

Wichtiger Hinweis: Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe und auch kein Rechtsanwalt bin. Ich bin Schuldenberater aus eigener Erfahrung.

Ich habe einen Schulden- oder Notlagen-Tarif bei der Krankenkasse. Gibt es Lösungen?

Mein Antwort in Kürze: Ja klar. Da habe ich günstige Lösungen. Eine Krankenkasse zu haben ist sehr wichtig. Deshalb helfe ich meinen Kunden, dass Sie eine günstige Krankenkasse bekommen. Ab ca. 160€ im Monat. Ohne lange Vertragslaufzeit. Monatlich kündbar. Ohne Schufa-Abfrage.

Sie suchen eine ehrlichen und lösungsorientierten Schuldenberater? Dann nutzen Sie mein kostenfreies Erstgespräch.

Hier nun meine ausführliche Antwort für Sie: Schulden bei der gesetzlichen oder der privaten Krankenkasse sind oft ein Problem, das vorwiegend Selbstständige oder Freiberufliche kennen. Die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung ist vom Gesetzgeber möglicherweise in bester Absicht gemacht worden. Leider wurde dabei jedoch „übersehen“, dass Menschen, die selbständig sind, meist kein planbares, geregeltes Einkommen haben. Das stellt für viele Betroffene ein Problem dar. Hinzu kommt, dass die monatlichen Beiträge oftmals entweder sehr hoch sind oder aber eine sehr hohe finanzielle Selbstbeteiligung aufzubringen ist. 

Dies hält wiederum manche Menschen davon ab, einen Arzt aufzusuchen, ein Umstand, der schlimme Folgen haben kann. Das Außerachtlassen der eigenen gesundheitlichen Befindlichkeiten zusammen mit finanziellen Problemen ist eine gefährliche Mischung.

Wie jeder von uns weiß, können wir unser Geld nur einmal ausgeben. Da stellt sich uns dann die Frage: Was zahle ich zuerst? Das Finanzamt, das bei „Steuerschulden“ jederzeit eine Kontopfändung durchführen lassen kann, oder doch besser die Krankenkassenbeiträge? 

Bei Beitragsrückstand hat die Krankenkasse diverse Möglichkeiten, ihre Mitglieder unter Druck zu setzen. Dies geht soweit, dass es zu einer Bestrafung kommen kann, wenn es einem finanziell nicht möglich ist, seine Krankenversicherungsbeiträge zu bezahlen.

Auf „gut Deutsch“ heißt das: Sie haben kein Geld für die Krankenkasse und Ihnen wird noch zusätzlich eine Geldstrafe auferlegt.

Das ist auch für einen Schuldenberater schwer nachzuvollziehen. Vor allem, wenn man weiß, dass einen die eigene Krankenkasse bei Staat und Behörde meldet und dann eine Strafe droht. Doch wie soll man zusätzlich eine Geldstrafe zahlen, wenn kein Geld vorhanden ist? Das ist nicht logisch.

Hier ein Tipp vom Schuldenberater: 

Es gibt immer die Möglichkeit seinen Tarif billiger zu machen… Weniger Leistungen – höhere Selbstbeteiligung – niedrigere Kosten. Aber das ist für viele auch keine ideale Lösung. 

Was kann auf Sie zukommen, wenn Sie die Beiträge nicht zahlen können?

Ihre Krankenkasse wird Ihren Tarif, nachdem es – wenn vielleicht auch nur vorübergehend – zu Betragsrückständen Ihrerseits gekommen ist, in einen sogenannte Notlagentarif umwandeln. Der ist, wie das Wort schon sagt, nur für Notfälle da. 

In der Praxis bedeutet das oft, Sie sind „Patient 3. Klasse“. Und sie werden auch so behandelt. 

Aus vielen Gesprächen mit Kunden musste ich erfahren, das vor jeder Behandlung ein entwürdigendes Schauspiel stattfindet. Der Arzt oder die Krankenschwester muss vor der Behandlung jedes Mal zuerst bei der zuständigen Krankenkasse anrufen, um ein Okay der Behandlung zu bekommen.

Genau für solche Probleme habe ich für meine Klienten günstige, schnelle Lösungen gefunden:

  • Die Absicherung im Krankheitsfall über eine Krankenkasse im Ausland!
  • Ausländische Anbieter haben oftmals wirklich gute Leistungen und meist keine Selbstbeteiligung.
  • Ein weiterer, wichtiger Vorteil: Der Vertrag kann in der Regel monatlich gekündigt werden.
  • Sogar ein negativer Schufa-Eintrag interessiert hier niemanden.
  • Die Beiträge sind meist auch sehr günstig und beginnen bei ca. € 160,-/Monat.

Wichtig zu beachten ist: Diese Versicherungen können Sie nur nutzen, wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind. Das dafür Notwendige wird von mir als Service mit angeboten und stellt somit kein Problem dar.

Im Gegenteil! Der Vorteil ist, Sie können sich schnell abmelden und Ihren Wohnsitz z.B. nach England verlagern. Damit können Sie ihre alte, überteuerte Krankenkasse meist sofort kündigen, Stichwort: Sonderkündigungsgrund.

Natürlich können Sie sich theoretisch und praktisch am nächsten Tag wieder bei Ihrer ursprünglichen Gemeinde anmelden. Es handelt sich hierbei sozusagen um einen „Umzug auf dem Papier“, weil bei der neuen Anmeldung keiner außer dem Finanzamt und der GEZ erfährt, dass Sie wieder zurück im Lande sind.

Sie sehen, es gibt tolle Lösungen, die bereits unzählige Male funktioniert haben.

Möglicherweise haben Sie noch weitere Fragen? Ich bin gerne für Sie da und stehe Ihnen als Experte für Schuldenberatung sehr gern zur Verfügung!

Rufen Sie mich einfach an unter:

+49 9191 83 999 84 oder
+49 152 25 96 04 13

Sie können mich auch über Telegram erreichen: @engelengland oder via E-Mail: info@weg-adresse.com  

Ich freue mich darauf, Ihnen mit meiner Schuldenberatung helfen zu dürfen!

Ihr Schuldenberater Jörg Engel

Wichtiger Hinweis: Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe und auch kein Rechtsanwalt bin. Ich bin Schuldenberater aus eigener Erfahrung.

Meine Firma ist überschuldet? Können Sie helfen?

Mein Antwort in Kürze: Die Praxis zeigt das die meisten überschuldeten Firmen ein Hauptproblem haben. Und das ist meistens ganz einfach. Mit den aktuellen Einnahmen werden alte Schulden bezahlt, die meist 2 oder 3 Jahre alt sind. zB. beim Finanzamt oder der Krankenkasse. Bei solch einer Lage empfehle ich meisten: neue Firma, neues Glück. Dafür habe ich Spezial-Lösungen.

Ich freue mich darauf, Ihnen mit meiner Schuldenberatung helfen zu dürfen!

Ihr Schuldenberater Jörg Engel

Wichtiger Hinweis: Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe und auch kein Rechtsanwalt bin. Ich bin Schuldenberater aus eigener Erfahrung.

Warum sollte ich Hilfe bei einem Schuldenberater suchen?

Mein Antwort in Kürze: Zusätzlich zu den mühseligen Aufgaben, die Ihnen ein Schuldenberater abnimmt, haben Sie einen kompetenten und verlässlichen Partner.

Wenn Sie allein mit Schuldenproblemen zu tun haben, können sich leicht übersehene Fehler einschleichen. Diese würden die Situation nicht nur verschärfen, sondern den gesamten Prozess ungewollt verlängern.

Es ist wichtig jetzt zu handeln, denn wenn Sie nichts unternehmen, wird das Problem nur verzögert und verschlimmert.

Sie sollten jetzt beginnen und machen Sie jetzt den ersten Schritt und vereinbaren Sie mit Ihrem Schuldenberater Herr Engel kostenlos und unverbindlich einen Termin. Danach werde Sie sich besser und leichter fühlen, und Ihre Sorgen werden sinken und eine Zuversicht in die Zukunft steigen.

Ich freue mich darauf, Ihnen mit meiner Schuldenberatung helfen zu dürfen!

Ihr Schuldenberater Jörg Engel

Wichtiger Hinweis: Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe und auch kein Rechtsanwalt bin. Ich bin Schuldenberater aus eigener Erfahrung.

Warum sind Ihre Lösungen so schnell und günstig?

Mein Antwort in Kürze: Als langjähriger Schuldenberater habe ich ein offenes Ohr und nehme mir Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch. Scheuen Sie sich nicht, mich ins Vertrauen zu ziehen. Ein Ass im Ärmel zu haben und im Notfall handeln zu können, wird Ihnen von heute auf morgen einen ruhigeren Schlaf bescheren.

Ich freue mich darauf, Ihnen mit meiner Schuldenberatung helfen zu dürfen!

Ihr Schuldenberater Jörg Engel

Wichtiger Hinweis: Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe und auch kein Rechtsanwalt bin. Ich bin Schuldenberater aus eigener Erfahrung.

Wie läuft eine Schuldenberatung mit Jörg Engel ab?

Zunächst hilft Ihnen Ihr Schuldenberater Herr Engel, Ihren Schuldenstand zu verstehen und einen effektiven Plan zu erstellen.

Anschließend wird versucht, eine Einigung ohne Gerichtsverfahren zu erzielen. Ihr Schuldenberater spricht mit allen Gläubigern und erledigt den gesamten Schriftverkehr für Sie.

Ist diese Maßnahme erfolgreich, können Abwicklungs- und Tilgungspläne realisiert werden.

Darüber hinaus kann der Schuldenberater Ihnen wertvolle Ratschläge geben und Sie über Ihre Möglichkeiten und Rechte im Verfahren aufklären, wie zum Beispiel die Beschränkungen des Pfändungsverzichts bei Privatinsolvenzen.

Ich freue mich darauf, Ihnen mit meiner Schuldenberatung helfen zu dürfen!

Ihr Schuldenberater Jörg Engel

Wichtiger Hinweis: Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe und auch kein Rechtsanwalt bin. Ich bin Schuldenberater aus eigener Erfahrung.

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Schuldenberater, Schuldenberater – Raus aus der Schuldenfalle

Das war eine tolle Beratung, sehr kompetent und hilfreich. Sehr zu empfehlen!

Anette

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Weg-Adresse hat mich mit kreativen Lösungen überrascht. Wow!!!! Sehr empfehlenswert!!!

S. B.

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Viele Wege führen nach Rom und Weg-Adresse kennt sie alle! Vielen lieben Dank für die Beratung und die vielen Tipps!

Inga

Kundenmeinungen

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Meine Angebote

Ich mache meinen Kunden viele verschiedene Angebote im Bezug auf die Schuldensanierung. Alle Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.

Persönliche Beratung

Sie möchten persönlich von mir als Schuldenberater Jörg Engel beraten werden, der selber in der Schuldenfalle gesteckt hat? Dann melden Sie sich jetzt für ein kostenloses Erstgespräch an.

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