Es gab einmal Zeiten, da konnte man bei einem Discounter eine SIM-Karte kaufen und diese anonym nutzen. Doch das ist vorbei. Seit seit dem 01. Juli 2017 ist man verpflichtet, sich vor der Nutzung einer SIM-Karte mit einem Ausweis oder Reisepass zu legitimieren. Zum Ärger vieler Verbraucher. Grund für dieses Vorgehen ist die Verpflichtung eines jeden Netzbetreibers, die Daten der Nutzer zu erfassen, um diese im Fall der Fälle bei einem „begründeten Verdacht“ an die Untersuchungsbehörden übermitteln zu können. Doch es gibt eine Lösung.
Wie sinnvoll ist das Verbot anonymer SIM-Karten?
Während die einen den Sinn der Identifizierung für die Nutzung einer SIM-Karte mit Sicherheit begründen, vermuten die anderen die Ausweitung der Totalüberwachung. Und tatsächlich – allein ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass seit dem Jahr 2008 mehr als 1000 Behörden Nutzerdaten bei den Netzbetreibern abgefragt haben. (1)
Vieler Länder haben das Verbot anonymer SIM-Karten wieder abgeschafft – so beispielsweise Mexiko – wo seit dem Verbot die Verbrechensrate angestiegen ist und sich ein blühender Schwarzmarkt für anonyme SIM-Karten entwickelt hat.
Auch in vielen anderen Ländern des EU-Raums sind weiterhin anonyme SIM-Karten erlaubt:
- Island
- Irland
- United Kingdom
- Dänemark
- Finnland
- Estland
- Tschechische Republik
- Slowenien
- Kroatien
- Portugal
Die Karte zeigt in Rot gekennzeichnet die Länder mit Registrierungspflicht.
Sind anonyme SIM-Karten legal?
Wie bei vielen anderen Gesetzen ist es auch in diesem Fall von Vorteil, den Text genau zu kennen. Das gilt auch für das „Telekommunikationsgesetz (TKG) § 111“. In diesem ist festgehalten, welche Nutzerinformationen vom Provider abzufragen und zu hinterlegen sind:
- In Absatz 1 Punkt zwei des Telekommunikationsgesetzes steht Folgendes: Anzugeben ist
- der Name und die Anschrift des Anschlusspartners
Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Dabei kann es sich ebenso gut um irgendeine Postanschrift – beispielsweise bei einem Verwandten – und nicht zwingend um die eigene Meldeadresse handeln. Das ergibt sich aus dem vom Gesetzgeber gemachten Unterschied zwischen „Anschrift“ und „Meldeadresse“. Während die Anschrift eine Adresse ist, unter der man eine Person postalisch erreichen kann, handelt es sich bei der Meldeadresse um den tatsächlichen „Wohnsitz“.
Anonyme SIM-Karte kaufen
Eine anonyme und weltweit gültige SIM-Karte hat viele Vorteile. Sie können sich damit beispielsweise in den sozialen Netzwerken verifizieren, und so Ihre Privatsphäre schützen. Auch in Online-Foren oder Chatgruppen ist die anonyme SIM-Karte von großem Nutzen.
Die Karte können Sie direkt und bequem über mein Kontaktformular bestellen.
Sie erhalten hier eine anonymisierte SIM-Karte mit deutscher Rufnummer inkl. PIN und PUK im Triple-SIM-Format – sodass diese in jeder Größe genutzt werden kann. Die Tarife sind flexibel wechselbar und das Guthaben lässt sich bequem entweder an einer Tankstelle oder im Supermarkt aufladen.
Mein Tipp:
Zahlen Sie die Aufladung der anonymen SIM-Karte in Bar – bei einer Onlinezahlung wäre es mit der Anonymität schnell vorbei.