Kann ich Vermögen vor der Privatinsolvenz schützen?

Kann ich Vermögen vor der Privatinsolvenz schützen?

Wer sich für den Weg in die Privatinsolvenz entscheidet, muss sein gesamtes Vermögen offenlegen und eventuelle Sparverträge auflösen. Um den Verbindlichkeiten nachzukommen bzw. schuldenfrei zu werden, wird noch vorhandenes Privatvermögen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet und an die Gläubiger verteilt. Allerdings können unter bestimmten Bedingungen gewisse Vermögenswerte vor dem Zugriff geschützt werden.

Welches Eigentum kann ich vor der Insolvenz retten?

Per Gesetz ist vorgeschrieben, dass kein Vermögen und kein Besitz vor der Privatinsolvenz gerettet werden darf. Es ist aber möglich, das, was noch vorhanden ist, für den eigenen Lebensunterhalt aufzubrauchen. Allerdings muss der Verbrauch des Vermögens unmittelbar vor einer Insolvenz angemessen sein. Wenn Sie beispielsweise Erspartes für die Miete oder für Einkäufe verwenden, dann ist dies nicht per se verboten. Anders ist es aber, wenn Sie sich kurz vor Beginn der Insolvenz eine Lebensversicherung auszahlen lassen und das Geld vor der Abgabe des Insolvenzvertrages verschwinden lassen. Gelder aus der Lebensversicherung müssen in die Insolvenzmasse fließen.

Erbschaften und Schenkungen im Insolvenzverfahren

Sie befinden sich mitten in einem Insolvenzverfahren und bekommen eine Schenkung oder eine Erbschaft. Sind Sie verpflichtet, dieses Geld an den Insolvenzverwalter zu melden? Ja, zusätzliches Einkommen jeder Art muss unverzüglich gemeldet werden – es wird an die Gläubiger weiter gereicht. Allerdings ist es möglich, dass Sie die Erbschaft ausschlagen, wodurch dann andere Erben mehr Geld erhalten.

Hinweis: Wenn die Erbschaft während der Wohlverhaltensperiode gemacht wird, dann dürfen Sie die Hälfte davon behalten.

Vermögenswirksame Leistungen: Riester-Rente ist nicht pfändbar

Wenn Sie für Ihr Alter vorgesorgt und einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, dann dürfen Sie diesen auch behalten. Riester-Verträge können nicht vorzeitig aufgelöst werden und fließen dadurch auch nicht in Ihr pfändbares Vermögen ein.

Kann ich mein Vermögen auf einem ausländischen Konto vor der Insolvenz schützen?

Viele Schuldner kommen auf die Idee, ihr Vermögen vor der Abgabe des Insolvenzvertrages auf einem ausländischen Konto zu deponieren. Allerdings ist auch dies keine erlaubte und sichere Möglichkeit, Ersparnisse vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu schützen. Insolvenzverwalter suchen sehr beharrlich nach Konten – sowohl im In- als auch im Ausland. Sobald er auf ein ausländisches Konto stößt, schreibt der die Bank an und fordert die Auflösung des Kontos und die Herausgabe des Guthabens. Die Banken kommen dieser Aufforderung dann in aller Regel nach.

Hinweis: Mittlerweile sind auch Schweizer Nummernkonten nicht mehr anonym. Lesen Sie mehr dazu in diesem Beitrag.

Was passiert mit meinem Auto in der Privatinsolvenz?

Das Auto ist für viele Menschen die einzige Möglichkeit, zur Arbeit zu kommen oder Arzttermine wahrzunehmen. Was aber passiert mit dem Fahrzeug in der Privatinsolvenz? Grundsätzlich kann es Ihnen passieren, dass das Fahrzeug zum pfändbaren Vermögen angerechnet wird. Unter bestimmten Umständen kann das Auto aber in Ihrem Besitz bleiben.

  • Wenn das Fahrzeug geleast ist
  • Das Fahrzeug ist finanziert
  • Das Fahrzeug ist vollständig bezahlt
  • Das Auto wird Ihnen von Dritten zur Verfügung gestellt.

Hier wird aber genauer im Einzelfall entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug auch im Rahmen einer Privatinsolvenz in Ihrem Besitz bleiben darf. generell darf der Wert des Fahrzeugs nicht über 2000 Euro liegen und Sie sollten nachweisen, dass Sie es für die Fortsetzung Ihrer Erwerbstätigkeit benötigen.

Der beste Weg: Insolvenz vermeiden

Der Weg durch die Privatinsolvenz ist langwierig und mit vielen Entbehrungen verbunden. Daher ist es die beste Lösung, sie zu vermeiden. Wenn Sie sich beispielsweise für eine Privatinsolvenz in England entscheiden, sind Sie bereits nach 18 Monaten wieder voll geschäftstüchtig und gehen nicht das Risiko ein, dass Ihnen die Restschuldbefreiung versagt wird.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Ich berate Sie gern und gebe Ihnen Tipps, wie Sie eine Privatinsolvenz in Deutschland verhindern können.

 

 

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