Insolvenz anmelden

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Egal ob Privatpersonen oder Unternehmen, eine Insolvenz kann jeden treffen. Wenn Sie Ihre Kosten nicht mehr decken können und sich Ihre Mahnungen und Rechnung ansammeln, droht eine Insolvenz. Den Anfang macht dann der Insolvenzantrag, der jedoch zu vielen offenen Fragen führt. Wie kann man die Insolvenz anmelden, wo muss der Antrag eingereicht werden und wann sollte das Ganze erfolgen? Die Antworten hierzu finden Sie im folgenden Beitrag.

Wann muss eine Privatperson Insolvenz anmelden?

Ab welchem Zeitpunkt Sie eine Insolvenz anmelden sollten, hängt auch immer von der Privatperson und deren Fall ab. Treten bei Ihnen Warnzeichen wie finanzielle Nöte, das Anhäufen unbezahlter Rechnungen und rückläufige Einnahmen auf, kann es sinnvoll sein, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Diese analysiert Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und überprüft, ob eine Insolvenz angemeldet werden muss. Wenn Ihre Zahlungsunfähigkeit jedoch über einen längeren Zeitraum nicht vermieden werden kann, ist es an der Zeit, ein Insolvenzverfahren anzumelden. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

re,In welchem Fall muss eine GmbH Insolvenz anmelden?

GmbHs und andere juristische Personen können keine Privatinsolvenz anmelden, weshalb Selbstständigen oftmals nur die Regelinsolvenz bleibt. Ist ein Unternehmen überschuldet oder nicht zahlungsfähig, muss der Geschäftsführer eine Firmeninsolvenz anmelden. Ein Unternehmen wird als zahlungsunfähig eingestuft, sobald die liquiden Mittel mehr als zehn Prozent unter den finanziellen Verbindlichkeiten liegen. Überschuldung liegt dann vor, wenn finanzielle Verpflichtungen nicht mehr durch das bestehende Vermögen gedeckt werden können.

Wie häufig kann die Insolvenz beantragt werden?

Bei der Beantwortung dieser Frage kommt es auf die Restschuldbefreiung vorheriger Verfahren an. Während eine Privatinsolvenz in der Theorie beliebig oft beantragt werden kann, sorgen frühere Verfahren für folgende Sperrfristen:

3 Jahre, wenn die Restschuldbefreiung verwehrt wurde
5 Jahre, wenn die Restschuldbefreiung aufgrund von Insolvenzvergehen versagt wurde
10 Jahre bei vorheriger Restschuldbefreiung

Wer ist für die Anmeldung der Insolvenz zuständig?

Während in Unternehmen der Geschäftsführer die Insolvenz anmelden muss, sieht es bei Privatpersonen anders aus. Hier besteht keine Pflicht, eine Privatinsolvenz anzumelden. Für Privatleute ist dies optional, sodass bereits die drohende Zahlungsunfähigkeit ein Grund für eine Insolvenz sein kann. Geht ein Schuldner jedoch diesen Weg, hat er die Möglichkeit, einen Anwalt für die Anmeldung zu beschäftigen oder diese selbst zu übernehmen.

Um einen Anwalt zu beantragen, benötigen Sie eine Bescheinigung einer Schuldnerberatung. Diese muss Ihnen attestieren, dass im Vorfeld bereits eine außergerichtliche Schuldenregulierung durchgeführt wurde, die jedoch zu keiner Einigung geführt hat. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Regelinsolvenz. Eine Eröffnung der Insolvenz ist auch dann zugelassen, wenn ein Gläubiger aufgrund der zu erwartenden Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag stellt (§ 17 Insolvenzordnung).

Wie und wo kann man die Insolvenz anmelden?

Um eine Insolvenz anzumelden, wird neben der Bescheinigung der Schuldnerberatung auch eine Gläubigerübersicht, eine Vermögensaufstellung, ein ausgefüllter Insolvenzantrag und ein Forderungsverzeichnis benötigt. Dabei muss der Schuldner alle Gläubiger und finanziellen Verpflichtungen offenlegen, da sonst keine Restschuldbefreiung bewilligt wird.

Stellt sich noch die Frage, wo Sie die Insolvenz anmelden können. Als Privatperson ist dies beim Amtsgericht des zuständigen Wohnortes möglich, vorausgesetzt die Bestimmungen für eine Privatinsolvenz wurden erfüllt. Für Unternehmen ist ebenso das Amtsgericht zuständig.

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