
Kann man sich auf Verjährungsfristen verlassen?
Die Änderungen der Verjährungsfrist im Verkehrsrecht stimmt bedenklich, denn die Friständerung kann sogar rückwirkend gekten. Der Grundgedanke aus dem Verkehrsrecht ist einfach: Der Gesetzgeber kann Verjährungsfristen verlängern, solange die Frist im Einzelfall noch nicht abgelaufen ist. Genau deshalb ist eine solche Änderung nicht automatisch eine unzulässige echte Rückwirkung, sondern kann für noch „offene“ Fälle gelten. Übertragung auf das Zivilrecht Im Zivilrecht ist die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB ebenfalls zentral und beträgt drei Jahre. Sie gilt für








