Der Pfändungsrechner – Pfändungsfreigrenze schnell herausfinden

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Unser einfach zu bedienender Pfändungsrechner bereitet Sie auf den Ernstfall vor. Stellen Sie hiermit sicher, dass Sie bei einer Pfändung nicht mehr Geld verlieren als notwendig. Der Rechner ist dabei vollkommen kostenlos und beliebig oft verwendbar. Grundlage des Rechners ist die sogenannte Pfändungstabelle auf dem Stand vom 01.07.2021. Sie unterliegt regelmäßigen Veränderungen und gilt voraussichtlich bis zum 30. Juni 2023.

Pfändungsrechner:
Rechnen Sie hier aus wieviel gepfändet werden darf!

Kostenlos und Online den pfändbaren Betrag berechnen.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Schulden? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit Herrn Engel auf. Er war selbst Schuldner und befreite sich aus eigener Kraft aus seiner Lage. Hierbei sammelte er zahlreiche Erfahrungen, die er gerne an Sie weitergibt.

Wichtig: Es gibt verschiedene Möglichkeiten Pfändungen zu verhindern oder bestehende Pfändungen zu beenden. Es besteht auch die Möglichkeit sein Eigentum wie z.B. ein Haus oder eine Eigentumswohnung vor Gläubigern zu schützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es das Finanzamt ist, oder die gierige Ex-Frau.

Diese Information und wie sie kurzfristig umgesetzt werden können, erfahren Sie, wenn sie zahlender Kunde sind. Am besten einfach mal unverbindlich anrufen. Das geht am schnellsten und Sie wissen sofort, was zu tun ist.

Bürozeiten sind Montag bis Sonntag von 8 Uhr bis 20 Uhr.
Telefon: +49 9191 83 999 84 oder +49 152 25 96 04 13 – auch per Messenger.

Es ist gut, auf eine Pfändung vorbereitet zu sein. Wesentlich besser ist es jedoch, die Pfändung zu vermeiden. Herr Engel zeigt Ihnen zahlreiche Lösungswege auf, mit denen Sie dieses Ziel erreichen.

 

Hintergrund Pfändungsrechner

Ist ein Schuldner nicht imstande, seine Schulden zu tilgen, greifen Gläubiger oft zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Hierfür benötigen Sie einen vollstreckbaren Titel, beispielsweise einen Gerichtsbeschluss.Mit diesem sind Sie in der Lage, eine Lohn- oder eine Kontopfändung vorzunehmen. Bei der Lohnpfändung zahlt der Arbeitgeber einen großen Teil des Lohnes des Schuldners direkt an den Gläubiger. Im Rahmen der Kontopfändung überweist die Bank des Schuldners Geld von seinem Konto an die Gläubiger.

Bei Arbeitseinkommen und ähnlichen Bezügen gilt jedoch die sogenannte Pfändungsfreigrenze. Dem Schuldner steht dabei eine bestimmte monatliche Summe zur Verfügung, die nicht der Pfändung unterliegt. Rechtsgrundlage hierfür ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Zu den sonstigen Bezügen zählt etwa die Rente, das Arbeitslosengeld I oder das Arbeitslosengeld II.

 

Bedienung des Pfändungsrechners

Mit unserem Pfändungsrechner sehen Sie schnell, wie viel Geld Ihnen bei einer Pfändung verbleibt. Die Pfändungsfreigrenze bestimmt sich dabei nach Ihrem Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.Geben Sie zunächst an, wie vielen Personen Sie zum Unterhalt verpflichtet sind. Zu den unterhaltspflichtigen Personen gehören beispielsweise minderjährige Kinder. Je größer die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen, desto höher ist die Pfändungsfreigrenze.

Danach tragen Sie die Höhe Ihres Nettoeinkommens ein. Der Freibetrag beläuft sich derzeit auf 1.330,60 Euro (Juli 2022 bis Juni 2023). Liegt Ihr Einkommen unter dieser Grenze, verlieren Sie bei einer Pfändung in der Regel kein Geld. Sind Sie einer Person zum Unterhalt verpflichtet, liegt die Grenze sogar bei 1.839,99 Euro.

Oft versucht der Gläubiger jedoch, die Freigrenze zu verringern. Unter welchen Voraussetzungen er diesbezüglich Erfolg hat, lesen Sie in unserem Lexikon unter dem Begriff Pfändungsfreigrenze nach.

Bestimmte Bezüge unterliegen zudem gemäß § 850a ZPO nicht oder nur zum Teil der Pfändung. Erhalten Sie beispielsweise eine Weihnachtsvergütung, ist diese nur pfändbar, wenn Sie mehr als 50 Prozent Ihres Arbeitseinkommens beträgt. Dies gilt nicht, wenn die Weihnachtsvergütung einen Wert von 500 Euro übersteigt. Urlaubsgeld ist unpfändbar, wenn es weniger als einen Monatslohn ausmacht. Auch eine Vergütung für Mehrarbeit ist nur zur Hälfte pfändbar.

Nach dem Betätigen der Schaltfläche „Berechnen“ sehen Sie sofort, welcher Betrag Ihnen bei einer Pfändung zur Verfügung steht.

Pfändungsrechner: Ihr Service für den Schuldenabbau von weg-adresse.com

Aufgrund meiner eigenen praktischen Erfahrungen mit Schulden und deren Abbau kann ich Ihnen aus erster Hand berichten, welche Maßnahmen funktionieren und welche nicht. Dabei biete ich Ihnen keine Rechtsberatung, sondern unterstütze Sie durch mein eigenes Wissen beim Umgang mit den Schulden. Im Gegenzug kenne ich aber auch Wege und Möglichkeiten, die bei einem Anwalt oder einer herkömmlichen Schuldenberatung niemals berücksichtigt würden. Meine Erfahrung ist Ihr Schlüssel zur Schuldenfreiheit.

Wenn Sie noch mehr Informationen zu diesem Thema brauchen, schauen Sie sich bei weg-adresse.com um und nutzen Sie unseren Pfändungsrechner. Ich helfe Ihnen gern dabei, die England Insolvenz anzugehen. Somit müssen Sie sich auch keine Sorgen mehr wegen Pfändungen machen!

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Pfändungsschutz mit einem P-Konto

Bei einer Lohnpfändung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Pfändungsfreigrenze zu berücksichtigen. Schwieriger gestaltet sich die Angelegenheit bei einer Kontopfändung. Hier benötigen Sie zwingend ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt.Jedes Girokonto lässt sich kostenlos in ein P-Konto umwandeln. Stellen Sie hierfür einfach einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Bank. Diese ist gemäß § 850k Abs. 7 S. 2 ZPO dazu verpflichtet, ein derartiges Konto einzurichten. Bei einer Pfändung des P-Kontos ist die Bank nun ähnlich wie ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Pfändungsfreigrenze zu berücksichtigen.

Ohne P-Konto unterliegt grundsätzlich zunächst Ihr gesamtes Vermögen auf dem Konto der Pfändung. Dies führt zu akuten Zahlungsschwierigkeiten und schlimmstenfalls zu weiteren Schulden.

Trotzdem empfiehlt es sich, ein P-Konto nur einzurichten, wenn eine Pfändung zu erwarten ist. Grund hierfür sind die Nachteile des P-Kontos. Lesen Sie mehr hierüber in unserem Beitrag „Das Pfändungsschutzkonto – kompliziert und nicht gern gesehen“.

 

Besser ein Konto im Ausland eröffnen

Wesentlich besser ist es, ein Girokonto in England zu eröffnen. Dieses bietet Ihnen einen weitaus größeren Schutz vor Pfändungen als ein P-Konto. Eine klassische Zwangsvollstreckung ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Hierfür ist es erforderlich, dass sich zumindest das Vermögen des Schuldners im Inland befindet. Dies ergibt sich aus § 23 ZPO. Bei einem Konto im Ausland ist der Staat somit zunächst machtlos. So haben Sie auch bei Schulden immer bequemen Zugriff auf Ihr Geld und sind imstande, ein normales Leben zu führen.

Nehmen Sie für eine Kontoeröffnung im Ausland Kontakt mit Herrn Engel auf. Er kennt außerdem viele weitere Speziallösungen, die Ihnen normalerweise niemand vorschlägt.

 

Viele weitere Informationen im Schuldenlexikon

Erfahren Sie in unserem umfangreichen Lexikon alles über die verschiedenen Aspekte zum Thema Schulden. Wissen ist hierbei der erste Schritt zum Erfolg. Nur mit Kenntnis der einzelnen Regelungen sind Sie in der Lage, sich gegen das Vorgehen der Gläubiger zu verteidigen. Das hier präsentierte Wissen bietet Ihnen dabei nur einen kleinen Vorgeschmack auf die zahlreichen Lösungen von Herrn Engel. Wenden Sie sich für Ihren konkreten Einzelfall an ihn, um eine maßgeschneiderte und wirksame Lösung zu erhalten.

 

Professionelle Hilfe vom Experten

Herr Engel kennt die zahlreichen Fallstricke bei Schulden. Er befreite sich selbst erfolgreich aus der Schuldenkrise und ist nun Experte aus eigener Erfahrung. Gerne lässt er Sie an seinem umfangreichen Praxiswissen teilhaben und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Profitieren Sie beispielsweise von einer Meldeadresse im Ausland. Hiermit verzögern Sie etwa die Rechtskraft von Urteilen und Mahnbescheiden. Es ist dabei nicht notwendig, tatsächlich umzuziehen. Ein Umzug auf dem Papier mit einer Dauer von wenigen Tagen genügt, um eine Abmeldebescheinigung zu erhalten. Mit dieser besitzen Sie einen offiziellen Nachweis, dass Sie im Ausland wohnen. In der Folge sind Sie für Gläubiger aller Art wesentlich schlechter zu erreichen.

Auch eine Krankenversicherung im Ausland gehört zu den zahlreichen Optionen, welche Ihnen Herr Engel anbietet. Diese ist in der Regel wesentlich günstiger als eine Versicherung in Deutschland. Hierdurch sparen Sie viel Geld, welches Sie nunmehr für eine Schuldensanierung übrig haben.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit Herrn Engel auf und führen Sie schnell wieder ein normales Leben. Erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.

 

Schützen Sie sich mit der England Insolvenz

Wenn Ihre Schulden zu hoch sind und ein Insolvenzverfahren angestrebt werden sollte, können Sie es sich leicht machen. Entscheiden Sie sich für die England-Insolvenz. Kennen Sie den größten Vorteil dieser Insolvenz? Nein? Vom Tag der Insolvenzeröffnung bis zur Restschuldbefreiung verstreichen nur 12 Monate. Sie haben also nur ein Jahr zu überstehen und sind schuldenfrei, sofern Sie keine neuen Schulden machen.
Die England-Insolvenz ist zu Recht beliebt, denn es ist schon ein großer Unterschied zum deutschen Insolvenzverfahren erkennbar. England achtet eher auf die Schuldner und möchte diesen Menschen ein normales Leben ermöglichen. Daher ist dort nur eine kurze Zeit nötig, die man als Schuldner sehr leicht übersteht. Mit unserem Pfändungsrechner können Sie sich bereits optimal vorbereiten.

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