Der Pfändungsrechner – Pfändungsfreigrenze schnell herausfinden

Der Pfändungsrechner – Pfändungsfreigrenze schnell herausfinden

Unser einfach zu bedienender Pfändungsrechner bereitet Sie auf den Ernstfall vor. Stellen Sie hiermit sicher, dass Sie bei einer Pfändung nicht mehr Geld verlieren als notwendig. Der Rechner ist dabei vollkommen kostenlos und beliebig oft verwendbar. Grundlage des Rechners ist die sogenannte Pfändungstabelle auf dem Stand vom 01.07.2021. Sie unterliegt regelmäßigen Veränderungen und gilt voraussichtlich bis zum 30. Juni 2023.

Kostenlos und Online den pfändbaren Betrag berechnen.

Rechnen Sie hier aus wieviel gepfändet werden darf!

Bedienung des Pfändungsrechners

1. Unterhaltspflichten angeben
Tragen Sie ein, wie viele Personen Sie unterhalten (z. B. Kinder).
→ Je mehr unterhaltspflichtige Personen, desto höher ist Ihr Freibetrag.

2. Nettoeinkommen eingeben
Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen ein.

3. Ergebnis berechnen
Klicken Sie auf „Berechnen“ und sehen Sie sofort,
wie viel Geld Ihnen bei einer Pfändung bleibt.

Wichtig zu wissen:
Bestimmte Zahlungen sind ganz oder teilweise unpfändbar, z. B.:
• Urlaubsgeld
• Weihnachtsgeld (bis zu bestimmten Grenzen)
• Vergütung für Mehrarbeit (teilweise)

Außerdem kann ein Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen versuchen,
Ihre Pfändungsfreigrenze zu senken.
Details dazu finden Sie im Lexikon unter Pfändungsfreigrenze.

Hintergrund Pfändungsrechner

Ist ein Schuldner nicht imstande, seine Schulden zu tilgen, greifen Gläubiger oft zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Hierfür benötigen Sie einen vollstreckbaren Titel, beispielsweise einen Gerichtsbeschluss.Mit diesem sind Sie in der Lage, eine Lohn- oder eine Kontopfändung vorzunehmen. Bei der Lohnpfändung zahlt der Arbeitgeber einen großen Teil des Lohnes des Schuldners direkt an den Gläubiger. Im Rahmen der Kontopfändung überweist die Bank des Schuldners Geld von seinem Konto an die Gläubiger.

Bei Arbeitseinkommen und ähnlichen Bezügen gilt jedoch die sogenannte Pfändungsfreigrenze. Dem Schuldner steht dabei eine bestimmte monatliche Summe zur Verfügung, die nicht der Pfändung unterliegt. Rechtsgrundlage hierfür ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Zu den sonstigen Bezügen zählt etwa die Rente, das Arbeitslosengeld I oder das Arbeitslosengeld II.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Schulden?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit Herrn Engel auf. Er war selbst Schuldner und befreite sich aus eigener Kraft aus seiner Lage. Hierbei sammelte er zahlreiche Erfahrungen, die er gerne an Sie weitergibt.

Wichtig: Es gibt verschiedene Möglichkeiten Pfändungen zu verhindern oder bestehende Pfändungen zu beenden.

Es besteht auch die Möglichkeit sein Eigentum wie z.B. ein Haus oder eine Eigentumswohnung vor Gläubigern zu schützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es das Finanzamt ist, oder die gierige Ex-Frau.

Diese Information und wie sie kurzfristig umgesetzt werden können, erfahren Sie, wenn sie zahlender Kunde sind. Am besten einfach mal unverbindlich anrufen. Das geht am schnellsten und Sie wissen sofort, was zu tun ist.

Bürozeiten sind Montag bis Sonntag von 8 Uhr bis 20 Uhr.
Telefon: +49 9191 83 999 84 oder +49 152 25 96 04 13 – auch per Messenger.

Es ist gut, auf eine Pfändung vorbereitet zu sein. Wesentlich besser ist es jedoch, die Pfändung zu vermeiden. Herr Engel zeigt Ihnen zahlreiche Lösungswege auf, mit denen Sie dieses Ziel erreichen.

Pfändungsfreigrenze schnell herausfinden mit dem Pfändungsrechner:

Ihr Service für den Schuldenabbau von weg-adresse.com

Aufgrund meiner eigenen praktischen Erfahrungen mit Schulden und deren Abbau kann ich Ihnen aus erster Hand berichten, welche Maßnahmen funktionieren und welche nicht. Dabei biete ich Ihnen keine Rechtsberatung, sondern unterstütze Sie durch mein eigenes Wissen beim Umgang mit den Schulden. Im Gegenzug kenne ich aber auch Wege und Möglichkeiten, die bei einem Anwalt oder einer herkömmlichen Schuldenberatung niemals berücksichtigt würden. Meine Erfahrung ist Ihr Schlüssel zur Schuldenfreiheit.

Wenn Sie noch mehr Informationen zu diesem Thema brauchen, schauen Sie sich bei weg-adresse.com um und nutzen Sie unseren Pfändungsrechner. Ich helfe Ihnen gern dabei, die England Insolvenz anzugehen. Somit müssen Sie sich auch keine Sorgen mehr wegen Pfändungen machen!

Pfändungsrechner Beitragsbild mit Waage

Professionelle Hilfe vom Experten

Herr Engel kennt die zahlreichen Fallstricke bei Schulden. Er befreite sich selbst erfolgreich aus der Schuldenkrise und ist nun Experte aus eigener Erfahrung. Gerne lässt er Sie an seinem umfangreichen Praxiswissen teilhaben und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Profitieren Sie beispielsweise von einer Meldeadresse im Ausland. Hiermit verzögern Sie etwa die Rechtskraft von Urteilen und Mahnbescheiden. Es ist dabei nicht notwendig, tatsächlich umzuziehen. Ein Umzug auf dem Papier mit einer Dauer von wenigen Tagen genügt, um eine Abmeldebescheinigung zu erhalten. Mit dieser besitzen Sie einen offiziellen Nachweis, dass Sie im Ausland wohnen. In der Folge sind Sie für Gläubiger aller Art wesentlich schlechter zu erreichen.

Auch eine Krankenversicherung im Ausland gehört zu den zahlreichen Optionen, welche Ihnen Herr Engel anbietet. Diese ist in der Regel wesentlich günstiger als eine Versicherung in Deutschland. Hierdurch sparen Sie viel Geld, welches Sie nunmehr für eine Schuldensanierung übrig haben.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit Herrn Engel auf und führen Sie schnell wieder ein normales Leben. Erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.