Privatinsolvenz England: Erfahrungsbericht 2021

Privatinsolvenz England: Erfahrungsbericht 2021

 

Über das Thema Privatinsolvenz in England denken auch viele Deutsche nach. Wieso? – Die britischen Gesetze bieten deutlich bessere Konditionen als das deutsche Insolvenzrecht. Allerdings gibt es eine Herausforderung. Nicht für alle rund 6,9 Millionen überschuldete Privatpersonen in Deutschland kommt ein Insolvenzverfahren in Großbritannien in Frage. Bei mir war es genau die richtige Entscheidung!

Zuerst einmal ein grundsätzlicher Hinweis: Die Notwendigkeit einer Insolvenzanmeldung ist in der Regel kein Grund, sich schämen zu müssen. Aktuelle Statistiken weisen aus, dass gerade einmal bei 13 bis 15 Prozent der überschuldeten Privatpersonen eine unwirtschaftliche Haushaltsführung für die angehäuften Schulden verantwortlich ist. Bei einem knappen Drittel aller Betroffenen zählen Arbeitslosigkeit, Scheidung sowie der Tod der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners zu den Hauptursachen. Außerdem spielen gescheiterte Selbstständigkeiten, Unfälle sowie die Folgen von Straftaten eine wichtige Rolle.

Fazit: Viele Menschen geraten in eine Schuldenfalle, ohne selbst die Ursachen dafür gelegt zu haben. Umso wichtiger ist es, dass sie schnell wieder von der Schuldenlast befreit werden und ein normales Leben führen können. In dieser Hinsicht ist die Privatinsolvenz in England dem Insolvenzverfahren in Deutschland überlegen.

Eine Privatinsolvenz in England abzuwickeln, kann ich aus eigener Erfahrung von über 800 erfolgreich durchgeführten Fällen nur sehr empfehlen. Warum sollte man seine Schulden in England bereinigen? Ihre private Insolvenz können Sie hier schneller, günstiger und deutlich stressfreier absolvieren. Ich helfe Ihnen mit meiner großen Erfahrung. 

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Ich erkläre Ihnen, was Sie alles benötigen und zeigen Ihnen, wie Sie fast alles ohne größeren Aufwand selber machen können. Dadurch sparen Sie viel Geld und Zeit. 

 

Was sind die Vorteile der Privatinsolvenz in England?

  • Kein Insolvenzverwalter wird Sie in England ständig kontrollieren und „knebeln“. Sie bleiben ein freier Mensch.
  • Sie haben Zeit und können ohne Druck mit Ihren Gläubigern verhandeln. So haben Sie eine optimale Postion gegenüber den Gläubigern. Eine Privatinsolvenz in England aus Erfahrung ist der sicher beste Weg zur Schuldenbereinigung.
  • Ein Insolvenzverfahren in Deutschland dauert 6 Jahre. Der Eintrag in der Schufa ist erst nach 9 Jahren gelöscht. Nach nur 12 Monaten ist das Insolvenzverfahren in England / englische Insolvenzverfahren schon beendet. 3 Monate kommen noch dazu, weil Sie vor Beantragung in England gemeldet sein müssen.
  • Eine Restschuldbefreiung ist Ihnen in England garantiert. In Deutschland kann sie Ihnen zum Ende der Privatinsolvenz auch versagt werden.
  • Mit einer Privatinsolvenz in England können Sie bereits nach 18 Monaten wieder voll geschäftsfähig sein. In Deutschland ist das frühestens nach 9 Jahren (6 Jahre + 3 Jahre Schufaeintrag) wieder möglich.
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Vor allem die vermeidbaren Schufa-Einträge spielen in der Praxis eine wichtige Rolle. Sie führen bei Insolvenzen in Deutschland zu erheblichen Einschränkungen bei der Ausübung des Berufs und der Bewältigung ganz alltäglicher Aufgaben. In vielen Berufen wird eine „saubere Schufa“ gefordert. Typische Beispiele dafür sind Versicherungsmakler, Handelsvertreter und Mitarbeiter von Banken. Bei Selbstständigen bedeutet eine in der Schufa eingetragene Insolvenz häufig das Aus, weil Lieferanten und Dienstleister die Bezahlung auf Rechnung verweigern. Die Probleme beginnen häufig schon damit, dass es kaum noch möglich ist, normale Handyverträge und DSL-Verträge zu bekommen, um von Leasingverträgen für Technik und Fahrzeuge erst gar nicht zu reden.

Privatinsolvenz England kosten

Die Tilgungsquoten bei der Insolvenz in England sind niedriger als die für eine verkürzte Verbraucherinsolvenz in Deutschland verlangten Quoten. Zudem sind die Pfändungsfreibeträge in Großbritannien höher. An dieser Stelle können Sie beim Abwerfen Ihrer Schuldenlast Geld sparen. Allerdings fallen die Nebenkosten für die Privatinsolvenz in England höher aus. Sie entstehen durch Differenzen bei den Mieten und den allgemeinen Lebenshaltungskosten sowie die Notwendigkeit, eventuell den Geltungsbereich privater Versicherungen erweitern zu müssen. Hinzu kommen die Kosten für zwei Umzüge, falls keine Anmietung komplett möblierter Wohnungen erfolgt. Außerdem fallen Kosten für die Visaanträge und die Betreuung durch erfahrene Berater an.

Verhindern Sie eine Privatinsolvenz lediglich mit einer Meldeadresse in England! Es funktioniert einwandfrei, sicher, legal und super günstig!

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Privatinsolvenz in England aus Erfahrung

Der Zeitpunkt, an dem man seine Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen kann, ist ein schrecklicher Moment. Das persönliche Drama nimmt nunmehr seinen Lauf. Die ersten Lastschriften gehen zurück und Mahnungen folgen. Der nächste Schritt kann die Kündigung des Dispokredites sein.  Noch schlimmer ist eine Kündigung des Immobiliendarlehens. Weitere Ratenkredite werden fällig gestellt. Die ersten Gedanken an eine Insolvenz kommen auf.  Damit verbunden sind meist Ängste und furchtbare Vorstellungen, wie eine Privatinsolvenz in Deutschland abläuft. Auf die Idee einer Privatinsolvenz in England kommen mangels Wissen zunächst die wenigsten Menschen.

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Viele Menschen machen sich Gedanken darüber, ob die Privatinsolvenz in Großbritannien und die dazugehörige Restschuldbefreiung auch in Deutschland Bestand haben. Ja, das haben sie. Daran dürfte sich auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union nichts ändern. Viele Schuldner, die sich bisher für das Insolvenzverfahren in England entschieden haben, wussten vor allem die höheren Pfändungsfreibeträge zu schätzen. Das heißt, die Insolvenz in England lässt den Schuldnern einen größeren wirtschaftlichen Spielraum und schränkt dadurch den Alltag, die Teilhabe am kulturellen Leben und die Ausübung von Hobbys weniger ein als das deutsche Insolvenzverfahren.

Die in deutschen Gesetzen verankerte Erwerbsobliegenheit während der Wohlverhaltensphase gibt es in Großbritannien nicht. Dieser Vorteil fällt allerdings künftig durch den Brexit für die meisten Interessenten für die Privatinsolvenz in England weg. Wer eine britische Insolvenz haben möchte, muss in Großbritannien leben. Und genau das erfordert in Zukunft ein Visum. In Frage kommen nur Arbeitsvisa und Studentenvisa (Tier 1 bis 5) sowie Familienvisa. Die dafür zu erfüllenden Anforderungen sind hoch und unterliegen einer strengen Kontrolle. Das heißt, die Vorbereitungen auf die Insolvenz in England sind umfangreicher als bisher und es fallen zusätzliche Kosten durch die Beantragung und eventuelle Verlängerung der Visa an.

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Eine Privatinsolvenz in Deutschland kann bis zu 9 Jahre dauern

Viele so genannte Berater, Schuldenberater oder auch Anwälte verschweigen, was eine Privatinsolvenz in Deutschland tatsächlich für Folgen hat und was es für den Alltag tatsächlich bedeutet. Mehr als 6 Jahre muss der Schuldner am Existenzminimum leben. Alles, was über der Pfändungsgrenze an Einnahmen vorhanden ist, wird eingezogen. Der beauftragte Insolvenzverwalter verteilt es nach einem entsprechenden Schlüssel an die Gläubiger. Während der ganzen 6 Jahre muss über alles Rechenschaft abgelegt werden.

Natürlich findet ein Eintrag in der Schufa statt. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind verheerend. Sie werden von nun an von allem ausgeschlossen sein. Wohnung mieten ist fast unmöglich, Energieversorger und Telefonanbieter fragen bei der Schufa nach und verweigern jegliche Zusammenarbeit. Sie sind nicht mehr als eine willenlose Puppe ohne Rechte. Und das Ganze für 9 Jahre. Denn selbst wenn nach 6 Jahren die Restschuldbefreiung kommt, der Eintrag in der Schufa bleibt noch weitere 3 Jahre stehen. Das bedeutet, insgesamt 9 Jahre ihres Lebens laufen Sie mit einem Stempel auf der Stirn herum: nicht voll geschäftsfähig!

Insolvenz in Großbritannien erfordert keinen Wechsel der Staatsbürgerschaft

Dieser Fakt war durch die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union bisher klar. Der Brexit ändert nichts daran. Ein Wechsel der Staatsbürgerschaft ist dafür weiterhin nicht erforderlich. Die Hauptvorrausetzung ist und bleibt, dass der Schuldner oder die Schuldnerin den Lebensmittelpunkt in Großbritannien haben. 

Darin besteht wiederum ein Nachteil der Privatinsolvenz in England, denn es entstehen zusätzliche Kosten beispielsweise durch die Anmietung einer Wohnung. Auch sollten Interessenten für die Insolvenz im Ausland berücksichtigen, dass sie längere Zeit von ihrer Familie und ihrem gewohnten Umfeld getrennt sind.

Dieser Zeitraum umfasst nicht nur die Dauer des eigentlichen Insolvenzverfahrens, sondern auch mindestens sechs Monate vor dem Insolvenzantrag und einige Monate nach der Erteilung der Restschuldbefreiung.

Was bedeutet Lebensmittelpunkt in Großbritannien?

Eine rechtlich verbindliche Allgemeindefinition des Begriffs Lebensmittelpunkt gibt es nicht. Die daran angelegten Parameter lassen sich lediglich aus dem Steuerrecht ableiten. Danach gilt als Lebensmittelpunkt der Ort, an dem sich jemand gewöhnlich aufhält. Die 183-Tage-Regel (für die Bewertung der unbegrenzten Steuerpflicht) greift bei der Bewertung des Lebensmittelpunkts für das Recht auf eine Privatinsolvenz in Großbritannien nicht! Möglicherweise muss auch der Ehegatte (oder die Ehefrau) mit nach Großbritannien umziehen, wenn die Verlagerung des Lebensmittelpunkts glaubhaft sein soll.

Hinzu kommen weitere Parameter wie beispielsweise der Ort der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen sowie der Aufenthaltsort vorhandener Kinder. Für die Privatinsolvenz in England ist außerdem die Abmeldung bei den deutschen Einwohnermeldeämtern verpflichtend, weil in Deutschland keine ladungsfähige Adresse mehr bestehen darf. Das stellt die Besitzer von selbst genutztem Immobilieneigentümer vor Probleme. Sie sollten über eine möblierte Vermietung nachdenken, bei der es allerdings die Sicherheit von befristeten Mietverträgen nicht gibt. Ihnen steht bei der Rückkehr lediglich der Weg der Eigenbedarfskündigung offen.

England Privatinsolvenz: mehr als nur eine super Alternative

Nur weil es immer noch nicht so viele Betroffene wissen, ist eine Privatinsolvenz in England aus Erfahrung dennoch die beste Lösung für das Schuldenproblem. In nur 18 Monaten kann man damit seine Schulden mit dem englischen Insolvenzverfahren endgültig loswerden. Keine Frage, dass 18 Monate ein völlig anderer Zeitraum sind als bis zu 9 Jahre, die es dauern kann, bis man sämtliche Eintragungen einer Privatinsolvenz in Deutschland los ist.

Ist denn eine Privatinsolvenz in England überhaupt legal?

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Ja, es ist natürlich völlig legal. Schon im Jahre 2000 hat die Europäische Union beschlossen, dass alle EU-Bürger eine Privatinsolvenz dort anmelden können, wo sie leben. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Schuldner wenigstens ein halbes Jahr am Wohnsitz angemeldet sein muss. (EuInsVO Nr. 1346/2000, Art. 3) Somit ist also eine Privatinsolvenz, die in England angemeldet ist, in allen anderen EU-Mitgliedstaaten wirksam. Und darunter fällt auch ein Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Das bedeutet, dass eine von einem englischen Insolvenzgericht ausgesprochene Restschuldbefreiung auch in Deutschland voll wirksam ist.

Anerkennung englische Restschuldbefreiung

Der Ablauf der Privatinsolvenz in England ist um ein Vielfaches einfacher als in Deutschland. Das englische Insolvenzrecht erteilt Ihnen nämlich bereits nach einem Jahr einen Anspruch auf eine Restschuldbefreiung, ganz egal wie hoch das vorhandene Vermögen ist. Im Vergleich sparen Sie sich hier viele Jahre wertvoller Lebenszeit und die Befreiung wird auch in Deutschland anerkannt!

Doch das ist nicht alles, denn in England sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Weiterhin müssen Sie keine Mindestquote erbringen und durchlaufen auch keine sogenannte Wohlverhaltensphase und haben einen höheren Pfändungsfreibetrag. Sehr viele Vorteile einer Privatinsolvenz in England, die Sie nutzen sollten!

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie einen Wohnsitz in England haben. Auch darum kümmern wir uns gern für Sie. Informieren Sie sich bei mir über alle Details. Ich möchte meine persönliche Erfahrung gern mit Ihnen teilen und auch Ihnen aus Ihrer Schuldensituation heraus helfen.

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen heutzutage in Europa zur Verfügung stehen und entscheiden Sie sich für eine Privatinsolvenz in England. Damit haben Sie einen einfacheren und schnelleren Weg als in Deutschland gefunden, um endlich schuldenfrei zu sein. So können Sie Ihr Leben wieder ganz von vorne beginnen und das ohne eine Schuldenlast auf Ihren Schultern.

Der Bundesgerichtshof stellt in einem Urteil fest, dass eine Restschuldbefreiung durch eine Privatinsolvenz in England auch in Deutschland wirksam ist

Der deutsche Bundesgerichtshof hat auch bereits mit dem Thema der Privatinsolvenz in England für deutsche Schuldner beschäftigt. Der BGH kam zu dem eindeutigen Ergebnis. Ein Deutscher der in England eine Privatinsolvenz durchführt, bekommt die in England erteilte Restschuldbefreiung auch in Deutschland anerkannt (Bundesgerichtshof im Beschluss vom 18.9.2001, Aktenzeichen: IX ZB 51/00). 

 

Starten Sie eine Privatinsolvenz in England nicht ohne erfahrene Berater!

Leider lauern bei der Nutzung der Vorteile der Insolvenzverfahren in Großbritannien durch Deutsche einige „Fallstricke“. Sie bleiben bei der Planung und Vorbereitung allein durch die Betroffenen häufig unberücksichtigt. Ein häufiger Fehler ist der Umzug nach England und die sofortige Beantragung einer Privatinsolvenz. Andere Betroffene verlagern ihren Lebensmittelpunkt unmittelbar nach der erteilten Restschuldbefreiung zurück nach Deutschland. Wer so vorgeht, setzt sich dem Vorwurf des Insolvenzbetrugs aus. Vermeiden Sie dieses Risiko, indem Sie sich Berater an die Seite holen, die sich mit den Besonderheiten auskennen. Bei mir treffen Sie auf jemanden, der selbst unmittelbare Erfahrungen mit dem Insolvenzverfahren in England gemacht hat. Ich verfüge über zahlreiche Kontakte vor Ort, die Ihnen dabei helfen, die Vorteile der Insolvenz in Großbritannien zu nutzen, ohne mit geltenden Gesetzen in Konflikt zu kommen.

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