Schulden los werden ohne Privatinsolvenz
Eine Insolvenz ist kompliziert und muss nicht zur restschuldbefreiung führen. Ich zeige Ihnen einee Alternative, wieSie Ihre Schulde schnell loswerden.
Im Video erkläre ich genau wie Sie Ihr Schulden los werden ohne Privatinsolvenz anmelden zu müssen. Das ist einfacher als Sie denken. Verlassen Sie sich auf den Berater, der alles selbst erlebt hat und Ihnen die Möglichkeit bietet von seiner Erfahrung zu profitieren.
Ein Insolvenz ist leider deutlich komplizierter als oft angenommen. Ich biete dies Alternative, damit Sie den Tücken der Privatinsolvenz entgehen.
Wir können Ihnen einen Ausweg aus den Schulden zeigen, vor allem dann, wenn deren Betrag eine Höhe erreicht hat, die Sie nie begleichen können. Eigentlich kann nur die Insolvenz helfen.
Diese ist aber aufgrund der langen Laufzeit in Deutschland unerwünscht. Aber wir können helfen, auch wenn wir keine Anwälte sind. Wir beraten Sie, und zwar zum Thema England Insolvenz, wo Sie nach nur einem Jahr die Restschuldbefreiung geboten bekommen. Aber es geht auch ohne Insolvenzverfahren.
Das hört sich für Sie merkwürdig an? Sie können so viel Glück gar nicht glauben? Das dürfen Sie aber, denn oft reicht eine Meldeadresse in England um endlich Ruhe vor den deutschen Gläubigern zu haben. Der schnellst Weg aus der Schuldenfalle ist der Schuldenvergleich.
Warum wir das tun? Weil wir diesen Weg auch gegangen sind und dafür hohe Kosten bei Anwälten und Beratern zahlen mussten und unsere Kunden davor schützen wollen. Sie haben schon genug Schulden, da macht es keinen Sinn noch weitere zu machen.
Um Ihnen die Tücken des Verfahrens zu erklären, gehe ich die einzelne Schritte der Insolvenz durch. So sehen Sie selbst warum mein Angebot sich ohne Privatinsolvenz von Schulden zu befreien so wichtig ist.
Mit dem Eröffnungsbeschluss bestätigt das Gericht die Zulässigkeit der Insolvenz, den Eröffnungsgrund und dass die Kosten des Verfahrend gedeckt sind.
Eine Deckung der Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren ist durch die Insolvenzmasse oder Stundung der Verfahrenskosten möglich. Ohne Stundungsantrag kann das Verfahren bei zu geinnger Masse abgelehnt werden.
Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit.
Ein Eröffnungsverfahren kann mit einer Ablehnung enden oder einem Eröffnungsbeschluss.
Nach § 27–28 InsO enthält der Eröffnungsbeschluss Namen und Daten des Schuldners, Name des Insolvenzverwalters, den Eröffnungszeitpunkt, sowie die Frist zur Forderungsanmeldung der Gläubiger. Außerdem ist die Aufforderung zur Leistung direkt an den Verwalter oder an den Sicherungsgläubiger enthalten und ein Hinweis zum Prüfungstermin (2. Gläubigerversammlung)
Die Eröffnung der Insolvenz erfolgt
Laut § 177 InsO ist eine nachträgliche Anmeldung grundsätzlich bis zum Schlusstermin zulässig. Das kann die Restschuldbefreiung verzögern.
Die abschließende Gläubigerversammlung, die am Ende eines Insolvenzverfahrens stattfindet, ist der sogenannte Schlusstermin.
Nach der Wohlverhaltensphase prüft das Insolvenzgericht, ob die Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung vorliegen. Wird die Restschuldbefreiung erteilt, muss der Schuldner die übrigen Insolvenzschulden nicht mehr bezahlen.
Das ist durchaus möglich, denn die Forderungsanmeldung prüft der Insolvenzverwalter. Dieser muss keine Frist einhalten, daher kann eine verspätete Anmeldung dazu führen, dass sich der Schlusstermin verzögert und damit auch die Restschuldbefreiung.
Weg-Adresse achtet bei der Entschuldung auf Ihre Finanzen. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, das er möglich ist ohne Privatinsolvenz schuldenfrei zu werden. Wir bieten Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen.
Machen Sie den ersten Schritt in eine Zukunft ohne Schulden Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung um alles über unsere Dienstleistungen zu erfahren.
Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre finanzielle Zukunft.