Schuldenvergleich
Die diskrete Alternative zur 3-jährigen Insolvenz in Deutschland
Seit 2021 wurde die Privatinsolvenz in Deutschland auf 3 Jahre verkürzt. Doch trotz dieser Verkürzung bleibt der Weg Schuldenvergleich über England für viele die bessere Wahl: Ein strategischer Vergleich (IVA) kann dort oft innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden, ohne die öffentliche Stigmatisierung eines deutschen Verfahrens.
Die Schuldenreduzierung ist ein Anliegen, dem alle Betroffenen gleichermaßen folgen. Mit allen zur Verfügung stehenden möglichen und unmöglichen Mitteln versuchen Sie, sich von Ihrem Schuldenberg zu lösen und einen Abbau der finanziellen Belastung zu erzielen? Ich unterstütze Sie gern und stelle Ihnen meinen 6-Punkte-Plan für die Schuldentilgung vor.
Am Telefon oder bei Kontaktaufnahme per E-Mail erläutere ich Ihnen ausführlich, wie ein Schuldenvergleich in England ein Weg aus dem Schuldenkarussell ist. Ich kann Ihnen versichern, dass der Schuldenvergleich über England einfacher, schneller und sicherer als jeder bisher versuchte oder noch in Erwägung gezogene Plan zur Tilgung der Verbindlichkeiten ist.
Sie können die Schulden nicht vollständig abzahlen und sind nicht in der Lage, eine monatliche Ratenzahlung sicherzustellen? Dann bleibt oftmals nur der Weg in die Privatinsolvenz, die Sie mit einem Schuldenvergleich über England vermeiden können.
Bisher gehörte England zur EU, was sich mit dem nicht mehr vermeidbaren Brexit ändert. Für Ihren Schuldenvergleich ist diese politische Neuausrichtung irrelevant. Sie können mit einer Meldeadresse in England dafür sorgen, dass nicht mehr das deutsche Gesetz, sondern die englische Gesetzgebung für Sie zuständig ist. Nun möchte ich Ihnen erläutern, wie Sie zur englischen Meldeanschrift kommen und was es mit dem Schuldenvergleich über England auf sich hat.
Ihr Schuldenvergleich beginnt mit einer Kontaktaufnahme zu mir. Ich biete Ihnen den Service „Meldeadresse in England“ und damit das Fundament, auf dem alle weiteren Maßnahmen aufbauen. Müssen Sie wirklich nach England umziehen? Physisch natürlich nicht, aber für Ihre Gläubiger sind Sie fortan nur unter einer englischen Meldeanschrift erreichbar und somit offiziell in England gemeldet.
Seit dem Brexit ist England ein Drittstaat. Das bedeutet für Sie: Deutsche Gläubiger können nicht mehr einfach per EU-Verordnung in Ihr englisches Vermögen oder Gehalt vollstrecken. Dieser ‚Schutzwall‘ ist Ihr größter Hebel in den Vergleichsverhandlungen. Ein Gläubiger, der weiß, dass er in England kaum eine Chance auf Pfändung hat, unterschreibt einen Vergleich deutlich schneller.
Vorteil Schufa & Diskretion
Ein entscheidender Vorteil des englischen Weges: Während ein deutscher Schuldenbereinigungsplan oder eine Insolvenz sofort in der Schufa und auf insolvenzbekanntmachungen.de landet, bleibt ein Vergleich in England diskret. Da keine deutsche Behörde involviert ist, bleibt Ihre wirtschaftliche Reputation in Deutschland geschützt. Ideal für Unternehmer und Führungskräfte, die auf eine saubere Weste angewiesen sind.
Sobald Ihre Meldeadresse in England aktiv ist, beginnt der entscheidende Schritt: Sie kontaktieren jeden Gläubiger schriftlich per Post aus England – keine E-Mail, da eine IP-Abfrage Ihren deutschen Standort verraten würde. Teilen Sie Ihren Wohnortwechsel mit, zeigen Sie Zahlungswillen und bitten Sie um eine aktuelle Forderungsaufstellung.
Mit diesem Schreiben verändert sich die Verhandlungsebene grundlegend. Gläubiger, Inkassounternehmen und der Gerichtsvollzieher verlieren den Zugriff auf Ihre Person – und damit ihr wichtigstes Druckmittel. Wer nicht mehr vollstrecken kann, verhandelt. Ab diesem Moment sind Sie nicht länger Bittsteller, sondern gleichberechtigter Verhandlungspartner.
Wichtig: Kündigen Sie Ihre Wohnung in Deutschland nicht. Sie sind dort lediglich „zu Besuch" – das ist vollkommen legal.
Deutlich mehr, als die meisten erwarten. Über eine englische Meldeanschrift sind Schuldenreduzierungen erfahrungsgemäß auf 5–10 % der Gesamtforderung möglich – das entspricht einem Forderungserlass von bis zu 95 %. Gläubiger folgen dabei einer klaren wirtschaftlichen Logik: Eine sichere Teilzahlung ist wertvoller als eine ungewisse Vollzahlung. Schulden von 100.000 Euro können so mit einer einmaligen Zahlung von 5.000 bis 10.000 Euro abgegolten werden.
Hinweis bei Unterhaltsschulden: Hier ist zusätzlich eine Abänderungsklage sinnvoll, wenn sich Ihr Einkommen verändert hat.
Verschuldung ist kein Charakterfehler – sie ist oft das Ergebnis unvorhersehbarer Lebensumstände. Jobverlust, Trennung, Krankheit oder eine gescheiterte Selbstständigkeit können jeden treffen. Hinzu kommen Verträge, die zum Abschluss solide wirkten: Immobilienfinanzierungen, Ratenkredite, Leasingverträge. Fällt ein Einkommen weg, kippt das gesamte Konstrukt.
Besonders betroffen: Selbstständige und Freiberufler, die bei Krankheit keine Lohnfortzahlung erhalten, aber weiterhin Krankenversicherungsbeiträge schulden – auch ohne Leistungsbezug. Schulden entstehen hier nicht durch Leichtsinn, sondern durch Systemlücken.
In Deutschland haben Gläubiger und Inkassounternehmen starke Vollstreckungsmittel: Pfändung von Einkommen und Vermögen, Gerichtsvollzieher, Einträge bei der Schufa. Solange diese Druckmittel bestehen, haben Gläubiger keinen Anreiz, auf Forderungen zu verzichten. Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich ist unter diesen Bedingungen kaum zu fairen Konditionen verhandelbar.
Der einzige Ausweg im deutschen System ist häufig die Privatinsolvenz – mit allen bekannten Nachteilen: bis zu 3 Jahre Wohlverhaltensphase, öffentliche Bekanntmachung, Schufa-Eintrag für weitere 3 Jahre nach Abschluss, eingeschränkte Kreditwürdigkeit und faktische Geschäftsunfähigkeit über viele Jahre.
Neben der gemeinschaftlichen Währung, die für den Schuldenvergleich und die rechtlichen Vorteile nicht ausschlaggebend ist, sorgt die Adresse in England für eine ganze Bandbreite weiterer Vorteile. Selbst der Brexit dämmt die Möglichkeiten nicht ein, denn ein Bundesbürger wird auch weiterhin ohne Visumspflicht in England leben und arbeiten können. Der Vorteil: im Gegensatz zu Deutschland gibt es in England keine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrer Postadresse ganz legal entscheiden und nicht gegen ein landesspezifisches Meldegesetz verstoßen. In Deutschland sieht es anders aus. Auch wenn Sie eine deutsche Meldeadresse als Briefkastenadresse buchen, müssen Sie dennoch einen ordentlichen Meldesitz vorweisen und an dem sind Sie für Gläubiger, Inkassounternehmen und den Gerichtsvollzieher erreichbar. Mit der Adresse aus England gewappnet, können Sie sich in Deutschland ganz offiziell abmelden und müssen keinen anderweitigen deutschen Wohnsitz behalten.
Hinweis: Ihre Wohnung brauchen Sie nicht zu kündigen. Da Sie ja „gelegentlich in Deutschland zu tun haben und Besuche abstatten“, brauchen Sie natürlich auch eine Unterkunft. Und diese kann Ihre aktuelle Wohnung sein.
Durch Ihre Meldeanschrift in England, entziehen Sie dem deutschen Gerichtsvollzieher die Zuständigkeit und müssen fortan nicht mehr mit Besuchen rechnen. Natürlich auch nicht, wenn Sie sich in Ihrer Wohnung in Deutschland aufhalten. Das Recht des Gerichtsvollziehers endet an den Grenzen seines Zuständigkeitsbezirks und mit 100%iger Wahrscheinlichkeit an den Grenzen Deutschlands. Ihre alte Wohnung darf er weder betreten, noch darf er Pfändungen vornehmen und Sie mit seiner Anwesenheit unter Druck setzen. Selbst wenn ein hartnäckige Inkassounternehmer oder ein sehr pflichtbewusster Gerichtsvollzieher noch einmal bei Ihnen vorspricht: Sie brauchen ihm keinen Einlass zu gewähren und sind gerade zu Besuch. Bei allen Anfragen soll die Schriftform an Ihre Meldeadresse in England erfolgen, die Sie (rein zufällig) bestenfalls als Visitenkarte überreichen können.
Mit einer nachweisbaren Meldeanschrift in England endet die Zuständigkeit deutscher Vollstreckungsorgane. Weder Gerichtsvollzieher noch Inkassounternehmen haben jenseits der deutschen Grenze rechtliche Handhabe. In England gilt zudem keine Meldepflicht – die Nutzung einer Postadresse ist damit vollkommen legal.
Das Ergebnis: Gläubiger verlieren ihre Druckmittel und sind erstmals bereit, auf Augenhöhe zu verhandeln. Einem Schuldenvergleich, der in Deutschland kategorisch abgelehnt wurde, stimmen dieselben Gläubiger nun zu – weil die Alternative für sie schlicht schlechter ist.
Voraussetzung: Es muss sich um eine echte, nutzbare Meldeadresse handeln – keine Briefkastengesellschaft, kein virtuelles Büro. Nur dann ist der Vergleich rechtlich belastbar und in Deutschland nach § 343 InsO anerkennungsfähig.
Die finanziellen Lasten drücken auf Ihren Schultern? Sie wissen weder ein noch aus und möchten am liebsten in Vogel-Strauß-Manier den Kopf in den Sand stecken? Ich habe eine Lösung, die Sie ganz neue Freude am Leben empfinden und Ihren Schuldenberg loswerden lässt. Informieren Sie sich jetzt über die Meldeadresse in England – Zielsetzung: Schuldenvergleich.
Mit Weg-Adresse haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihre Schulden auf schnellsten Weise loszuwerden. Ihrem ganz individuellen Neustart ins Leben steht danach nichts mehr im Wege!
Ihre Chancen, einen Schuldenvergleich mit Ihren Gläubigern abschließen zu können, sind in England um ein Vielfaches höher als von Deutschland aus. Hier lohnt sich auch ein zweiter Versuch, wenn es in der Heimat nicht funktioniert hat. Grund dafür ist die andere Einschätzung Ihrer Lage aufseiten der Gläubiger durch die Änderung des Lebensmittelpunkts nach England.
Die rechtliche Situation in England ist nämlich ganz anders als in Deutschland und dies führt dazu, dass viele Gläubiger einem Schuldenvergleich offener gegenüberstehen. Die Gläubiger wissen, dass bei einer Privatinsolvenz in England der Schuldner sehr viel geringere oder teils gar keine Zahlungen leisten muss und der gesamte Prozess um ein Vielfaches kürzer als in Deutschland ist. Dies hat für die Gläubiger auch zur Folge, dass sie nicht wie in Deutschland sechs Jahre lang Zugriff auf Ihre Einnahmen haben können.
Der Schuldenvergleich in England ist somit Ihre Chance, dem Großteil Ihrer Schulden den Rücken zuzukehren, ohne in die Privatinsolvenz gehen zu müssen. Bei einem Schuldenvergleich können Sie hier mit ungefähr 5-10 % der Gesamtsumme rechnen. Ja richtig, Ihnen werden fast 90-95 % der Schulden erlassen!
Worauf warten Sie noch? Informieren Sie sich bei mir über Ihre Möglichkeiten zum Schuldenausgleich in England.
Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt. Mein Wissen basiert auf der erfolgreichen Bewältigung eigener Krisen und der jahrelangen strategischen Begleitung von Mandanten im englischen Rechtssystem.