Forderung: Was ist das?

Forderung: Was ist das?

Eine Forderung bezeichnet das Recht eines Gläubigers, von einem Schuldner eine bestimmte Leistung zu verlangen. Je nach zugrunde liegender Vorschrift oder der Vereinbarung von Gläubiger und Schuldner ist deren Inhalt sehr unterschiedlich.

Arten

Es ist zwischen zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen zu unterscheiden. Eine Forderung ist öffentlich-rechtlich, wenn sie auf einer Vorschrift beruht, die ausschließlich eine Behörde berechtigt, etwas zu tun. Dagegen ist sie zivilrechtlich, wenn Gläubiger und Schuldner Privatpersonen oder Unternehmen sind.

Forderung

Zivilrechtlich Forderungen

Zivilrechtliche Forderungen beruhen auf sogenannten Schuldverhältnissen, die in der Regel durch gegenseitige Rechte und Pflichten gekennzeichnet sind. Es gibt vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse.

Bei einem vertraglichen Schuldverhältnis gehen zwei Parteien freiwillig einen Vertrag ein. Diese Art von Schuldverhältnis liegt beispielsweise bei einem Kaufvertrag gemäß § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Hier hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer die Übergabe der gekauften Sache zu fordern. Der Verkäufer hingegen hat gegenüber dem Käufer das Recht bezüglich eines bestimmten Kaufpreises. Hier sind somit beide Parteien sowohl Gläubiger als auch Schuldner.

Gesetzliche Schuldverhältnisse entstehen unabhängig von einem Vertrag, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dies ist etwa bei einer unerlaubten Handlung gemäß § 823 BGB der Fall. Dabei besteht beispielsweise das Recht des Gläubigers auf Schadensersatz, wenn der Schuldner eine Sache des Gläubigers beschädigt.

Öffentlich-rechtlich Forderungen

Auch im öffentlichen Recht gibt es verschiedene Arten von Forderungen. Gläubiger ist hier in der Regel eine Behörde. Zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen zählen etwa Verwaltungsgebühren oder Steuern.

Bis wann Forderungen zu begleichen?

Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Forderung zu begleichen ist, ist sehr unterschiedlich. Oft ist ein bestimmtes Datum für die Zahlung vorgegeben. Dieses ist in der Regel einzuhalten. Daneben ist die Zahlungsfrist bei bestimmten Forderungen auch gesetzlich geregelt. Eine Miete für Wohnraum ist gemäß § 556b Abs. 1 BGB beispielsweise bis zum dritten Werktag eines Monats zu bezahlen. Ist kein Datum festgelegt und gibt es auch keine gesetzliche Vorschrift, ist grundsätzlich sofort zu bezahlen.

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