Der Begriff Gläubiger stammt ursprünglich ist dem Italienischen, wie im Übrigen auch weitere Begriffe auf dem Schuldenbereich. Früher nannte man in Italien in reichen Handelsstädten einen wohlhabenden Bürger “Creditore” (Kreditgeber). Es kam nicht selten vor, dass bedürftige Mitbürger sich von diesen Creditoren Geld oder andere Dinge liehen.
Angeblich war das einfache Volk der Meinung, dass der Begriff Creditore vom “credere” abgeleitet sei – die italienische Bezeichnung für glauben. Und der Creditore wurde zum Glaubenden – aber nicht im religiösen Sinne – weil dieser “glaubte” dass ihm der Schuldner die geliehene Dienstleistung zurückerstatten würde. Dadurch wurde auch bei uns aus dem Kreditgeber der Gläubiger.
Der Gläubiger von heute
Auch heute ist es einfach ausgedrückt noch so, dass der Kreditgeber derjenige ist, der einem anderen etwas geliehen hat – das kann Geld oder aber eine Dienstleistung oder ein Produkt sein und somit zum Glaubenden wird.
Zum Gläubiger wird man im Schuldrecht immer dann, wenn man von einem anderem – dem Schuldner – ein Leistung fordern kann.
Wann bin ich ein Gläubiger?
Wie sieht das nun in der Praxis aus? Laut § 241 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kraft eines Schuldverhältnisses sind Gläubiger dazu berechtigt, vom Schuldner eine Leistung einzufordern. Außerhalb des Schuldrecht wird der Gläubiger auch Kreditor genannt.
Beispiel
Sie haben jemandem Geld geliehen, damit dieser sich ein Auto kaufen kann. Damit werden Sie zum Schuldner. Derjenige, der sich das Geld geliehen hat, wird automatisch zum Schuldner und Sie beide stehen in einem Schuldverhältnis zueinander.