Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

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Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung kommt dann infrage, wenn Sie sich mit allen Gläubigern einigen können. Sie birgt den Vorteil, dass Sie ein drohendes Insolvenzverfahren umgehen können und sich von allen Schulden befreien. Um Ihre Gläubiger zu überzeugen, benötigen Sie jedoch einen effektiven Schuldenbereinigungsplan, bei dem Ihnen ein Schuldnerberater helfen kann.

Was ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan?

Mit einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan kann ein Schuldner seine Insolvenz verhindern, indem er sich mit den Gläubigern einigt. Häufig finden sie den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan auch unter den Bezeichnungen außergerichtlicher Vergleich und außergerichtliche Einigung. Es handelt sich hierbei um einen Erlassvertrag, bei dem sich die Parteien in jeglicher Form einigen können, solange nicht gegen Gesetze verstoßen wird. Mithilfe dieser Methode lässt sich eine Schuldensituation sehr schnell lösen, vorausgesetzt der Schuldner besitzt dazu die finanziellen Möglichkeiten. Auch der Gläubiger profitiert von einer außergerichtlichen Einigung, da er in der Regel mehr erhält als bei einer Insolvenz. Kann sich der Schuldner nicht mit allen Gläubigern einigen, gibt es nach § 309 InsO die Möglichkeit eines Ersetzungsbeschlusses. Hierdurch kann ein Vergleich bei passenden Voraussetzungen erzwungen werden.

Was ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan beinhaltet

Der Plan besteht immer aus einer Auflistung der Gläubiger samt ihrer Namen, Adressen und Forderungen. Dabei ist die Gesamtsumme aller Schulden inklusive Mahngebühren und Zinsen anzugeben. Die vom Schuldner geleisteten Zahlungen werden mit Datum notiert und auch der Status der Forderung (Rechnung, Mahnung, Pfändung) wird angeführt. Hinzu kommt die Vermögenssituation des Schuldners, das heißt seine Unterhaltskosten und sein Einkommen werden berücksichtigt.

Ein weiterer Teil der außergerichtlichen Einigung sind Vergleichsvorschläge, bei denen Zahlungsvarianten wie Ratenzahlungen, Einmalzahlungen oder Stunden vereinbart werden können. Ebenso kann ein (Teil-)Erlass berücksichtigt werden. Die Wahrscheinlichkeit einer Einigung ist jedoch bei einer Einmalzahlung am höchsten. Wenn Sie nähere Informationen zu den verschiedenen Vergleichsvorschlägen haben möchten, kann Ihnen ein Schuldnerberater weiterhelfen.

Nachdem der fertige Schuldenbereinigungsplan allen Gläubigern vorliegt, gilt dieser als erfolgreich, sobald alle Parteien zustimmen. Somit gilt das Verfahren als beendet.

Darauf muss bei einem Schuldenbereinigungsplan geachtet werden:

  • Alle Gläubiger müssen berücksichtigt werden
  • Kein Gläubiger darf weniger erhalten, als ihm via Insolvenzverfahren zustehen würde
  • Der Plan sollte eine Anpassung an die Unterhaltskosten und das Einkommen beinhalten
  • Auch die Befreiung des Schuldners von weiteren Verbindlichkeiten muss festgelegt werden

Wann kann ein Schuldenbereinigungsplan scheitern?

Wenn sich nicht alle Gläubiger einigen können und ein Gläubiger absagt oder eine Zwangsvollstreckung des Vermögens anstrebt, gilt der Plan als gescheitert. Bei einem begründeten Scheitern besteht die Möglichkeit auf eine gerichtliche Schuldenbereinigung, solange die Aussicht auf Erfolg vorhanden ist. Eine weitere Variante ist die sogenannte Zustimmungsersetzung. Diese kann beim Insolvenzgericht beantragt werden, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger zustimmen und deren Anteil des Anspruchs über der Hälfte der Gesamtsumme liegt.

Wenn Sie Hilfe bei Ihrem außergerichtlichen Vergleich benötigen

Am besten sind Sie in diesem Fall bei einer Schuldnerberatung aufgehoben. Zwar können Sie als Schuldner selbst Ihren Schuldenbereinigungsplan nach Ihrem Ermessen gestalten, jedoch empfiehlt es sich von Beginn an einen Schuldnerberater miteinzubeziehen. Dieser steht Ihnen bei allen Fragen zur Seite, was das Fehlerrisiko erheblich mindert. Zudem kennt er die richtigen Strategien, mit denen Sie höhere Chancen haben, eine Privatinsolvenz abzuwenden. Ein Berater wird außerdem benötigt, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, da er das Scheitern bescheinigen muss.

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