Steuerschulden Verjährung

Verjährung von Steuerschulden

Wichtige Fakten auf einen Blick

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Auch Steuerschulden verjähren

Steuerschulden sind eine äußerst unangenehme Angelegenheit. Viele Menschen haben den Eindruck, dass sie ihre Schulden beim Finanzamt nie loswerden und sehen keinen Ausweg. Sind erst einmal Rückstände entstanden, vergrößern sie sich in der Regel stetig. Hierbei ist es zunehmend schwieriger, den Schuldenberg abzutragen.

Oft gibt es jedoch zahlreiche unkomplizierte Lösungswege. Bei Schulden aller Art gilt: Wissen ist Macht. Wie alle anderen Forderungen unterliegen Steuerschulden der Verjährung. Hierbei ist es von elementarer Bedeutung, die Verjährungsfrist bei Steuern zu kennen und das Finanzamt mit seinen eigenen Waffen zu schlagen.

Unterschiedlicher Arten der Verjährung von Steuerschulden

Das Steuerrecht kennt grundsätzlich zwei Wege, die zu einer Verjährung von Steuerschulden führen: Die Festsetzungsverjährung und die Zahlungsverjährung.

Festsetzungsverjährung

Diese Verjährung betrifft die Entscheidung des Finanzamtes über die Höhe der zu zahlenden Steuern. Sowohl dem Schuldner als auch dem Finanzamt ist es möglich, nach Festsetzung einer Steuer Fehler zu korrigieren. Dies ist jedoch nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes möglich.

Zahlungsverjährung

Sie betrifft das Eintreiben der festgesetzten Steuer. Dem Finanzamt steht nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung, um seine Forderungen geltend zu machen.

Festsetzungsverjährung

Schummeln mit fatalen Konsequenzen

Die sogenannte Festsetzungsfrist bietet grundsätzlich Vorteile für beide Parteien. Der Schuldner ist beispielsweise in der Lage, während der Festsetzungsfrist Unterlagen nachzureichen, um seine Steuer zu verringern.

Die allgemeine Festsetzungsfrist beträgt gemäß § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 (AO) vier Jahre. Nach dieser Zeit ist es beiden Seiten in der Regel nicht mehr möglich, Veränderungen an der Steuerhöhe herbeizuführen. Setzt das Finanzamt beispielsweise die Steuer zu niedrig fest, profitiert der Schuldner nach Ablauf der Frist. Er hat in diesem Fall nicht mit einer Nachforderung zu rechnen.

Die Festsetzungsfrist beginnt gemäß § 170 Abs. 1 AO am 1. Januar des Jahres, in dem der Schuldner die Steuererklärung abgab.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die zu einer längeren Frist führen.

Ihnen ist bei der Steuererklärung ein gravierender Fehler unterlaufen

Sofern das Finanzamt die Steuer daraufhin zu niedrig ansetzt, verlängert sich die Festsetzungsfrist in diesem Fall auf fünf Jahre. Dies ergibt sich aus § 169 Abs. 2 S. 2 AO. Es liegt eine sogenannte leichtfertig verkürzte Steuer vor. Kurz gesagt erstellt der Schuldner die Steuererklärung in diesem Fall nicht gründlich genug. Hierdurch ist er Schuld daran, dass das Finanzamt die Steuer zu niedrig festsetzt. Die leichtfertig verkürzte Steuer stellt gemäß § 378 AO zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld nach sich zieht.

Sie haben absichtlich falsche Angaben gemacht

Wenn Sie dem Finanzamt Tatsachen verschweigen oder absichtlich falsche Informationen angeben, liegt eine sogenannte Steuerhinterziehung vor. Diese führt gemäß § 169 Abs. 2 S. 2 AO zu einer deutlich längeren Festsetzungsfrist von zehn Jahren. Den Schulden durch Verjährung zu entgehen, ist auf diesem Weg somit gegebenenfalls wesentlich schwieriger. Darüber hinaus ist die Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO strafbar. Unter Umständen erwartet den Schuldner eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Zahlungsverjährung

Stundung gut überdenken

Ist eine Steuer festgesetzt, hat das Finanzamt grundsätzlich fünf Jahre Zeit, um die entstandenen Steuerschulden geltend zu machen. Dies ergibt sich aus § 228 S. 2 AO. Vergisst das Finanzamt die Schulden sind die Schulden von einem Tag zum anderen weg. Leider kommt dies in der Praxis sehr selten vor. Das Finanzamt hat Steuern in der Regel gut im Blick und macht diese beharrlich geltend. Daneben gibt es auch einen guten Grund dafür, dass Steuerschulden nach dem Eindruck vieler Menschen ewig bestehen.

Gemäß § 231 Abs. 1 Nr. 8 AO beginnt die Verjährungsfrist mit jeder zugestellten Mahnung von vorn. 

Fatal ist im Rahmen der Verjährung auch die Bitte um eine Stundung der Steuerschulden. Hierdurch unterbricht der Schuldner gemäß § 231 Abs. 1 Nr. 1 AO die Verjährungsfrist.

Anschließend beginnt die Frist auch in diesem Fall erneut.

Zustellung von Mahnungen verhindern

Entscheidend ist die Zustellung, nicht der Versand einer Mahnung. Wenn Sie nicht erreichbar sind, kann die Zustellung nicht erfolgen

Stundungen sind gefährlich

Jede Zahlung unterbricht die Verjährung. Wenn Sie eine Zahlung in kleinen Raten vereinbaren, verjährt die Forderung des Finanzamtes erste nach vielen Jahrzehnten.

Weiterführende Informationen

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Einfache Wege dem Finanzamt zu entkommen

Oft genügt Wissen allein nicht, um den Schulden zu entkommen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit Herrn Engel auf und profitieren Sie von seinem umfangreichen Praxiswissen. Er arbeitet weder als Rechtsanwalt, noch bietet er Ihnen eine Rechtsberatung an. Als Experte aus eigener Erfahrung ist er jedoch imstande, Ihnen viele Lösungswege aufzuzeigen, die ein Rechtsanwalt garantiert nicht vorschlägt.Wie wäre es beispielsweise mit einem Umzug ins Ausland auf dem Papier? Bei Herrn Engel erhalten Sie eine Meldeadresse in England. Hierbei ziehen Sie nicht wirklich um. Es geht lediglich darum, eine Abmeldebescheinigung vom Meldeamt zu erhalten. Diese bestätigt Ihnen Ihren Wohnsitz im Ausland. Dadurch ist es etwa möglich, die Rechtskraft von Urteilen und Mahnbescheiden zu verzögern. Auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind nicht mehr ohne Weiteres durchführbar.

Vermögen sichern und Schulden entkommen

Bei Krankenkassenschulden ist die Meldeadresse in England ebenfalls sinnvoll. Krankenversicherungen im Ausland sind wesentlich günstiger als deutsche Krankenkassen. Zudem haben Sie bei einem Umzug ins Ausland ein Sonderkündigungsrecht und sind imstande, schnell zu wechseln. Das eingesparte Geld lässt sich in diesem Fall für eine schnellere Schuldensanierung verwenden.

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