Privatinsolvenz Beratung
Privatinsolvenz Beratung vom Mann der Praxis
Schulden können sowohl die betroffene Person als auch das gesamte Umfeld bestehend aus Familie und Freunden sehr belasten. In vielen Fällen ist es dem Schuldner unangenehm, offen über das Problem zu reden, da es in der Gesellschaft negativ behaftet ist.
Doch Ignorieren hilft hier leider nicht, denn irgendwann sind die Schulden so hoch, dass es wichtig ist, aktiv zu handeln und sich professionell beraten zu lassen. Hier kommt eine Privatinsolvenz Beratung ins Spiel, die den Schuldner bei der Lösung des Schuldenproblems unterstützt und die verschiedenen Auswege aufzeigt. Eine davon ist zum Beispiel die Privatinsolvenz.
Die Beratung ist ein wichtiger Schritt bei der Privatinsolvenz
Ein entscheidender Punkt im Falle einer Überschuldung ist eine Privatinsolvenz Beratung.
Die Überschuldung besteht, wenn finanzielle Verbindlichkeiten nicht mehr gezahlt werden können und die Schulden sich monatlich durch Fixkosten (Lebensunterhalt, Miete, Heiz- und Nebenkosten, Kredite etc.), Zinsen und Mahngebühren erhöhen.
Dies ist übrigens kein Einzelfall, denn aktuell ist jeder zehnte Bürger in Deutschland überschuldet. Mietschulden, Kredite oder Arbeitslosigkeit – die Ursachen können sehr vielfältig sein. Doch oft stellt die Privatinsolvenz eine mögliche Lösung dar, wenn eine außergerichtliche Vereinbarung scheitert.
Ob dies bei Ihnen auch der Fall ist, können Sie bei einer Beratung zur Privatinsolvenz bei Weg-Adresse herausfinden. Lassen Sie also Ihre Hemmungen hinter sich und kontaktieren Sie uns für eine professionelle und kompetente Beratung. Nur so können Sie Ihre aktuelle Situation verbessern und den Weg in die Schuldenfreiheit angehen.
Was ist eine Privatinsolvenz?
Eine Privatinsolvenz (offiziell Verbraucherinsolvenz genannt) ist eine Option, um der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit zu entkommen, wenn eine außergerichtliche Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner nicht möglich ist.
Es handelt sich um eine gerichtliche Schuldenregulierung für Privatpersonen, die durch das Insolvenzgericht eröffnet wird. Diese Privatinsolvenz dauert in Deutschland normalerweise zwischen drei bis sechs Jahre und hat als Ziel die Schuldenfreiheit.
Damit die Privatinsolvenz möglich ist, müssen laut Gesetz drei Bedingungen erfüllt sein:
- Es muss sich um eine natürliche Person handeln, kein Unternehmen.
- Die Person darf nicht selbstständig sein.
- Der Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung muss gescheitert sein.
Wir prüfen gern ausführlich für Ihren konkreten Fall die Privatinsolvenz und veranschaulichen Ihnen den genauen Ablauf sowie Möglichkeiten mit einer Beratung, innerhalb des legalen Rahmens den Prozess zu beschleunigen und zu vereinfachen (z. B. durch unsere Privatinsolvenz in England).
Wie läuft das Privatinsolvenzverfahren ab?
In einer Beratung erfahren Sie, ob alle Voraussetzungen zur Privatinsolvenz erfüllt werden und diese beantragt werden kann. Am besten ist es natürlich, wenn Sie hier einen kompetenten Partner an Ihrer Seite haben, der Sie auch nach der Beratung im Prozess der Privatinsolvenz unterstützt.
Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, strebt das Insolvenzgericht eine gerichtliche Einigung mit den Gläubigern an. Falls dieser Vergleich scheitert, dann beginnt das vereinfachte Insolvenzverfahren, das circa ein Jahr andauern kann.
In diesem Verfahren wird nach Abzug der Verfahrenskosten das bestehende Vermögen des Schuldners an die Gläubiger verteilt. Dafür wird ein Treuhänder eingesetzt, der ab sofort über das pfändbare Vermögen des Gläubigers alleinig verfügt.
Die nächste Phase ist die sogenannte Wohlverhaltensphase. Während dieser 3- bis 6-jährigen Phase muss der Schuldner bestimmten Pflichten nachkommen, damit später die Restschuldbefreiung nicht abgelehnt wird. Zu diesen Pflichten gehören u. a. Auskunftspflicht, aktive Suche nach Erwerbstätigkeit, Offenlegung des Einkommens, Information über Änderungen bei Beschäftigung und Anschrift etc. Weiterhin muss der pfändbare Teil des Einkommens an den Treuhänder abgegeben werden.
Nach all diesen Schritten kommt nach 6 bis 9 Jahren die Restschuldbefreiung, bei der alle noch bestehenden Forderungen gegen den Schuldner erlassen werden. Damit ist die Person ab sofort schuldenfrei und es können keine Forderungen mehr geltend gemacht werden.
Gibt es Alternativen zur Privatinsolvenz in Deutschland mit einer Beratung?
Weg-Adresse bietet Ihnen eine individuelle Beratung, bei der wir Sie über Ihre Möglichkeiten aufklären. Nach Prüfung Ihrer Situation geben wir Ihnen Informationen zu den zur Verfügung stehenden Auswegen aus der Überschuldung.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine Beratung und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Schuldenabbaus mit oder ohne Privatinsolvenz in England.
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