Der Freigabeantrag wird beim Vollstreckungsgericht eingereicht. Mit ihm kann man dafür sorgen, dass man über einen pfändungsfreien Betrag verfügen kann, wenn eine Pfändung erfolgt. Wenn man innerhalb von 14 Tagen diesen gesonderten Antrag nicht stellt, ist der Pfändungsschutz nicht für den aktuellen Fall gegeben. Die Bank wird in dem Fall das gesamte Guthaben an den Gläubiger auszahlen. Wenn man dadurch kein Geld für den Lebensunterhalt hat, muss man zur Not zum Amt und dort Gelder beantragen.
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