Gibt es eine Privatinsolvenz für Freiberufler?

Gibt es eine Privatinsolvenz für Freiberufler?

Die Privatinsolvenz ist für einige Schuldner augenscheinlich die einzige Option, einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden. Doch gilt eine Privatinsolvenz nur für Privatpersonen oder können auch Freiberufler diesen Weg gehen? Und existieren vielleicht noch Alternativen zur Privatinsolvenz für Freiberufler in Deutschland?

Kann ich als selbständiger Privatinsolvenz beantragen?

Ja, auch Freiberufler können in Deutschland eine Privatinsolvenz beantragen. Eine Privatinsolvenz für Freiberufler funktioniert ähnlich wie für Privatpersonen, mit dem Unterschied, dass Freiberufler im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch ihre berufliche Tätigkeit weiter ausüben dürfen.

Allerdings müssen Freiberufler im Rahmen der Privatinsolvenz auch einige Besonderheiten beachten. Zum Beispiel müssen sie nachweisen, dass sie nicht in der Lage sind, ihre Schulden innerhalb von drei Jahren zu begleichen, und sie müssen ein besonderes Insolvenzverfahren beantragen, das auf ihre Tätigkeit als Freiberufler zugeschnitten ist.

Welche Besonderheiten gibt es für das Insolvenzverfahren bei Freiberuflern?

Während des Insolvenzverfahrens muss der Freiberufler weiterhin seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen dürfen. Allerdings können Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit in der Regel nur in begrenztem Umfang behalten werden, um die Gläubiger zu befriedigen. Diese Grenze liegt derzeit bei 1.340 Euro im Monat (laut aktueller Pfändungstabelle 2022 / 2023.

So ist der Ablauf eines Insolvenzverfahrens für Freiberufler

  1. Besonderes Insolvenzverfahren
    Freiberufler müssen ein besonderes Insolvenzverfahren beantragen, das auf ihre Tätigkeit als Freiberufler zugeschnitten ist. Dieses Verfahren berücksichtigt die besonderen beruflichen Rahmenbedingungen von Freiberuflern, wie zum Beispiel die Möglichkeit, ihre berufliche Tätigkeit weiterhin auszuüben.
  2. Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit
    Während des Insolvenzverfahrens dürfen Freiberufler in der Regel ihre berufliche Tätigkeit fortsetzen, da diese oft eng mit ihrer Person verbunden ist. Allerdings müssen sie hierbei einige Besonderheiten beachten, wie zum Beispiel die Offenlegung ihrer Einkünfte oder die Begrenzung der Einkünfte, die sie aus ihrer selbständigen Tätigkeit behalten dürfen.
  3. Offenlegung von Vermögenswerten
    Freiberufler müssen im Insolvenzverfahren ihre Vermögenswerte offenlegen, damit der Insolvenzverwalter diese gegebenenfalls zur Befriedigung der Gläubiger einsetzen kann. Hierzu zählen zum Beispiel Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge oder Wertgegenstände.
  4. Festsetzung eines Zahlungsplans
    Im Insolvenzverfahren wird ein Zahlungsplan erstellt, in dem die Forderungen der Gläubiger nach Prioritäten geordnet und nach Möglichkeit innerhalb von sechs Jahren beglichen werden sollen. Freiberufler müssen sich an diesen Zahlungsplan halten und regelmäßig ihre Einkünfte nachweisen.
  5. Einschränkungen bei der Verwaltung des Vermögens
    Während des Insolvenzverfahrens dürfen Freiberufler nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Entscheidungen über Vermögenswerte müssen mit dem Insolvenzverwalter abgestimmt werden.

Das Insolvenzverfahren für Freiberufler endet, wenn alle Auflagen erfüllt und sämtliche Verfahrenskosten und Forderungen der Gläubiger beglichen wurden. Hierzu muss der Freiberufler in der Regel einen Zahlungsplan erfüllen und regelmäßig seine Einkünfte offenlegen, damit der Insolvenzverwalter die Gläubiger befriedigen kann.

In vielen Fällen kann ein Insolvenzverfahren bei Freiberuflern abgewendet werden?

Oftmals führen Schuldnerberater ihre Gläubiger vorschnell in eine Insolvenz, denn immerhin hat diese auch entscheidende Nachteile, die nicht zu unterschätzen sind. Während der Privatinsolvenz wird der Schuldner in das öffentliche Schuldnerverzeichnis eingetragen. Diese Eintragung kann dazu führen, dass der Schuldner Schwierigkeiten bei der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem neuen Arbeitsplatz bekommt.

Im Rahmen der Privatinsolvenz müssen Schulden durch das Vermögen des Schuldners beglichen werden. Dies bedeutet, dass der Schuldner möglicherweise Vermögenswerte wie Immobilien, Autos oder Wertgegenstände verkaufen oder abgeben muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Privatinsolvenz nicht die einzige Option ist und in einigen Fällen vermieden werden kann. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig professionelle Beratung einzuholen, um die bestmögliche Lösung für die individuelle Situation zu finden.

Gerne stehe ich Ihnen als Schuldnerberater zur Seite und zeige Ihnen Alternativen, mit denen Sie als Freiberufler den Weg in die Privatinsolvenz vermeiden können.

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