Anwaltsinkasso Kanzleien sind im Grunde nichts anderes als Mahnanwälte. Die Kanzleien sind auf Forderungsbetreibung spezialisiert. Was nichts anderes bedeutet, als dass ein Anwalt für den Forderungsinhaber tätig wird und das Geld bei dem Schuldner einfordert. Dem Schuldner werden dabei auch noch Gebühren nach dem Rechtsvergütungsgesetz abverlangt. Das Anwaltsinkasso Büro legt mit dem Mandanten eine Gebührenpauschale fest, wie Mahnschreiben, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und mehr. In der Regel liegen die Gebühren unter den gesetzlichen Gebühren. Der Service der Anwaltsinkasso Kanzlei geht über den Forderungseinzug bis hin zur Zwangsvollstreckung. Auch bei der Insolvenz kann die Kanzlei zur Seite stehen.
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