Das Dauerschuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, dem man sich immer wieder stellen muss. Die bekanntesten Arten für das Dauerschuldverhältnis ist die Miete, die durch den Mietvertrag verlangt wird. Ebenso zählt aber auch der Leasingvertrag für das Auto zu dem Dauerschuldverhältnis. Auch ein Energielieferungsvertrag zählt dazu, wie auch der Girokontovertrag und sogar der Arbeitsvertrag. Der Umfang der Leistungen hängt immer von der Dauer des Vertrages ab. So lange der Vertrag läuft und nicht gekündigt wurde, besteht das Dauerschuldverhältnis. Wer es kündigen möchte, hat sich an die im Vertrag festgehaltenen Kündigungszeiten zu halten.
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