Mit der zivilrechtlichen Feststellklage geht man vor Gericht, um dort die Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde zu klären. Ebenso kann man auch vor Gericht, um das Bestehen und Nichtbestehen der Rechtsverhältnisse zu klären. Auch im Verwaltungsrecht, spielt die Feststellungsklage eine große Rolle, hier geht es dann um Bestehen oder Nichtbestehen von Rechtsverhältnissen oder um eine Nichtigkeit des Verwaltungsakts. Es gibt die positive und die negative Feststellungsklage, die nur dann behoben werden kann und darf, wenn ein rechtliches Interesse an der Feststellung nachgewiesen werden kann. Dieses wird in Fachkreisen auch Feststellungsinteresse genannt. Der Gerichtsentscheid beinhaltet die Feststellung und nicht etwa ein Verhalten, welches man von der Gegenpartei erwarten könnte.
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