Die Forderungsanmeldung ist ein wichtiger Bestandteil des Insolvenzverfahrens. Wenn die Gläubiger daran beteiligt werden sollen, müssen sie die zustehenden Forderungen anmelden. Dadurch geben Sie ihre Stellung als Insolvenzgläubiger kund. Die Gläubiger werden zu Forderungsanmeldung aufgefordert und haben mindestens 2 Wochen und höchstens 3 Monate nach Eröffnungsbeschluss dafür Zeit. Wenn man nach dieser Zeit die Forderungsanmeldung einreicht, muss man als Gläubiger jedoch Versäumniskosten tragen. Die Forderungsanmeldung hat immer schriftlich zu erfolgen, dazu muss der Gläubiger auch Abschriften von Urkunden vorlegen. Der Grund und die Summe müssen separat aufgeführt werden. Wenn ein Insolvenzgläubiger vergisst, die Forderungsanmeldung vorzulegen, wird er bei der Ausschüttung der Insolvenzmasse nicht berücksichtigt.
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