Forderungskauf

Forderungskauf

Der Forderungskauf ist ein Kaufvertrag durch den der Gläubiger die Forderung an eine weitere Person abtritt. Der Gläubiger haftet dafür, dass eine Forderung besteht, aber er garantiert nicht für die Realisierung der Zahlung. Der Forderungskauf wird meist von Inkassonehmen durchgeführt, die durch hohe Konditionen noch mehr Geld auf die schon bestehende Forderung schlagen.

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