Der Forderungsübergang ist auch als Zession bekannt. Hier wird eine Forderung von einem Gläubiger auf einen neuen Gläubiger übertragen. Das heißt, bei einem Kredit würde der Schuldner seine Lohnansprüche wie Sonderzahlungen an die Bank abtreten. Auch Anspruche von Provisionen, von Sozialleistungen und mehr, können in dem Fall abgetreten werden. Unpfändbare Ansprüche können aber nicht oder nur teilweise abgetreten werden. .Auch Forderungen an das Inkassobüro können abgetreten werden.
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