Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Schuldner kein Vermögen mehr, dieses geht in das Verfahren ein und wird von dem Insolvenzverwalter eingezogen. Auch Vermögen, was während des Insolvenzverfahrens erhalten wird, wird in das Verfahren einbezogen, als in Beschlag genommen, weshalb es den Begriff Insolvenzbeschlag gibt. Nur Gegenstände, die nicht gepfändet werden können, zählen nicht nur Insolvenzmasse und werden nicht in Beschlag genommen.
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