Die Kontenpfändung erfolgt beim Schuldner, wenn dieser auf Mahnbescheide nicht reagiert. In dem Fall kann ein Pfändungsbeschluss ergehen und zu Vollstreckungsmaßnahmen führen. Das Vollstreckungsgericht entscheidet über den Antrag der Kontenpfändung. Wenn dies bewilligt wird, ist die Bank der Drittschuldner und wird in Anspruch genommen. Der Auszahlungsanspruch wird gepfändet und die Bank darf 14 Tage lang an niemanden Geld auszahlen. Der Schuldner kann in dieser Zeit den Freigabeantrag stellen, welches einen Geldbetrag bestimmt, der ausgezahlt werden muss. Der Schuldner kann auch bestimmen, dass die Bank den geforderten Geldbetrag an den Gläubiger sofort überweisen kann, dann ist die Kontopfändung direkt wieder aufgehoben.
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