Lastschrift: Kurz Erläuterung

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Lastschrift: Kurz Erläuterung

Eine Lastschrift beziehungsweise Einzugsermächtigung wird heute offiziell als SEPA-Lastschriftmandat bezeichnet. Sie erlauben einem Unternehmen, Verein oder einer Behörde, fällige Zahlungen direkt von Ihrem Konto einzuziehen. Dadurch müssen Rechnungen nicht mehr manuell überweisen. Die  Zahlungen erfolgen automatisch und fristgerecht.

Ablauf des Lastschriftverfahrens

Damit der Empfänger einen Betrag einziehen kann, erteilen Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Hierfür benötigen Sie in der Regel Ihre IBAN und teilweise zusätzlich die BIC. Der Zahlungsempfänger reicht anschließend die Lastschrift bei der Bank ein, woraufhin der Betrag automatisch vom Konto abgebucht wird.

Typische Beispiele:

  • Strom- und Gasversorger
  • Versicherungen
  • Mobilfunkanbieter
  • Fitnessstudios
  • Streamingdienste
  • Behörden und Vereine

Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und SEPA-Mandat

Der frühere Begriff „Einzugsermächtigung“ wurde im Zuge der europaweiten SEPA-Umstellung ersetzt. Heute spricht man vom SEPA-Lastschriftmandat, ein gängiges Verfahren für regelmäßige Zahlungen.

Dieses erfüllt zwei Funktionen gleichzeitig:

  • Zustimmung an den Zahlungsempfänger zum Einzug der Forderung
  • Zahlungsfreigabe gegenüber der eigenen Bank

Dadurch können Zahlungen innerhalb des europäischen SEPA-Raums einheitlich abgewickelt werden. In der Praxis ist der Unterschied für Verbraucher ohne Bedeutung.

Vorteile des SEPA-Lastschriftmandats im Überblick

  • Automatische Zahlung: Rechnungen werden pünktlich bezahlt, ohne dass jede Überweisung einzeln ausgeführt werden muss.
  • Weniger Aufwand: Gerade bei wiederkehrenden Zahlungen spart das Verfahren Zeit und Aufwand.
  • Schutz vor Mahnungen: Durch den automatischen Einzug sinkt das Risiko verspäteter Zahlungen und möglicher Mahnkosten.
  • Hohe Kontrolle: Trotz der Abbuchung behalten Kontoinhaber umfangreiche Rechte.
  • Rückgabe einer Lastschrift möglich: Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie bei normalen SEPA-Lastschriften ein umfangreiches Schutzrecht haben.
  • 8 Wochen Rückgaberecht: Autorisierte Lastschriften können innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgebucht werden.
  • Bis zu 13 Monate bei unberechtigten Abbuchungen: Wurde niemals ein gültiges Mandat erteilt, kann die Rückforderung sogar deutlich länger möglich sein.

Einzugsermächtigung jederzeit widerrufbar

Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich erfolgen – beispielsweise:

  • per Brief
  • per E-Mail
  • über ein Kundenportal

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, auch die eigene Bank über den Widerruf zu informieren. Sie haben also die Sicherheit, eine Lastschrift jederzeit zu widerrufen. Das erklärt wieso das gängige Verfahren so beliebt ist

Darauf sollten Sie achten

Vor der Erteilung eines Lastschriftmandats empfiehlt es sich:

  • den Zahlungsempfänger genau zu prüfen
  • Vertragslaufzeiten zu beachten
  • Kontobewegungen regelmäßig zu kontrollieren
  • unberechtigte Abbuchungen sofort zu melden

Besonders bei Online-Abonnements oder Testangeboten sollten Verbraucher aufmerksam sein.

Achtung: SEPA-Firmenlastschrift (B2B) ist nicht rückbuchbar

Das früher als Abbuchungsauftrag bezeichnete Verfahren gibt es heute nahezu ausschließlich im B2B-Bereich. Es bietet einen hohe Zahlungssicherheit für Gläubiger.

Grundprinzip des Abbuchungsauftrags

Beim Abbuchungsauftrag sagte der Kontoinhaber nicht dem Unternehmen:

„Du darfst Geld abbuchen.“

Sondern er sagte direkt seiner Bank:

„Bitte akzeptiere Lastschriften dieses Unternehmens von meinem Konto.“

Die Bank darf die Abbuchung grundsätzlich ausführen, eine einfache Rückgabe ist nicht möglich.

 

 

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