Lohn- und Gehaltspfändung

Lohn- und Gehaltspfändung

Die Lohn- und Gehaltspfändung wird der Rehe nach durchgeführt. Erst einmal wird der Lohn auf dem Konto des Schuldners gepfändet, aber auch das Gehalt kann direkt bei dem Arbeitgeber gepfändet werden. Es ist durchaus möglich, dass mehrere Gläubiger die Lohn- und Gehaltpfändung vornehmen. Aber immer nur der Gläubiger, der gerade an der Reihe ist, bekommt den pfändbaren Betrag. Und erst wenn der erste Gläubiger bezahlt wurde, ist der nächste Gläubiger an der Reihe. Nur bei der Unterhaltspfändung sieht dies anders aus. Welche Höhe der Pfändung erlaubt ist, hängt von der Höhe des Einkommens ab und an den Unterhaltspflichten.

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