Das vereinfachte Mahnverfahren beschleunigt die Vollstreckung, bei einer nachgewiesenen Forderung. Der Gläubiger stellt den passenden Antrag beim Amtsgericht, wenn der Gläubiger den Schuldner über die ausstehende Forderung informiert hat, kann der Erlass des Mahnbescheides beantragt werden. Der Gläubiger bekommt gleich den Mahnbescheid, gegen den er innerhalb zwei Wochen einen Widerspruch einlegen kann. Ansonsten folgt der Vollstreckungsbescheid. Auch gegen diesen kann man zwei Wochen Einspruch einlegen. Dann wird das Klageverfahren vor Gericht geprüft und der Vollstreckung steht nichts mehr im Wege.
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