Mithaftung

Mithaftung

Die Mithaftung bezieht meist Bürgen oder Ehegatten ein. Es geht um die Gesamtschuldnerschaft, wenn der Bürge unterschrieben hat, ebenso der Ehegatte. Und bei Paare ist die Mithaftung auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn im Rahmen der Schlüsselgewalt für Geschäfte die Deckung des Lebensbedarfs mitverpflichtet wurde.

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