Nachlassinsolvenz

Nachlassinsolvenz

Die Nachlassinsolvenz kann entstehen, weil man ein Erbe angenommen hat und somit die Schulden geerbt hat. Der Erbe haftet dann mit seinem eigenen Vermögen, wenn er das Erbe nicht 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlägt. Wenn man die Ausschlagung verpasst hat, kann man die Nachlassinsolvenz beantragen. Das heißt, die Haftung wird nur auf den Nachlass beschränkt und nicht auf das eigene Vermögen. Der Antrag muss schnell beantragt werden, ansonsten wird man ihn nicht durchbekommen. Wenn der Nachlass für das Insolvenzverfahren nicht ausreicht, kann man auch noch die Dürftigkeitseinrede einlegen, so dass man Nachlassgegenstände an die Gläubiger herausgeben muss.

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