Die Nachlassinsolvenz kann entstehen, weil man ein Erbe angenommen hat und somit die Schulden geerbt hat. Der Erbe haftet dann mit seinem eigenen Vermögen, wenn er das Erbe nicht 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlägt. Wenn man die Ausschlagung verpasst hat, kann man die Nachlassinsolvenz beantragen. Das heißt, die Haftung wird nur auf den Nachlass beschränkt und nicht auf das eigene Vermögen. Der Antrag muss schnell beantragt werden, ansonsten wird man ihn nicht durchbekommen. Wenn der Nachlass für das Insolvenzverfahren nicht ausreicht, kann man auch noch die Dürftigkeitseinrede einlegen, so dass man Nachlassgegenstände an die Gläubiger herausgeben muss.
Neue Beiträge
Privatinsolvenz in England aus Erfahrung. Eine Insolvenz über England abzuwickeln kann ich aus eigener Erfahrung nur sehr empfehlen. Warum sollte
Die Stundung von Schulden ist gar nicht so schwer zu bewältigen. Als erstes sollten Sie alle Schulden notieren. Sortieren Sie diese nach Höhe
Viele Schuldner meiden den Gang zum Briefkasten, weil dort wieder neue Briefe der Gläubiger zu finden sein könnten. Aber doch muss man sich um seine