Der Nullplan eine außergerichtliche Einigung nach Insolvenzordnung. Wenn der Schuldner ein geringes, nicht zu pfändendes Einkommen nicht in der Lage ist, ein Angebot zu unterbreiten, geht es um das zukünftig pfändbare Einkommen, welches den Gläubigern angeboten wird. Der Nullplan hat meist gar keine Aussicht, zum Tragen zu kommen, daher wird er auch von den meisten Gläubigern abgelehnt.
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