Pfändung: Was darf der Gerichtsvollzieher mitnehmen?

Pfändung: Was darf der Gerichtsvollzieher mitnehmen?

Pfändung, was der Gerichtsvollzieher mitnehmen darf ….

Einen Artikel, was er gesetzlich darf und was nicht …

z.B. das Auto, das jemand benötigt, um zur Arbeit zu kommen…

ist tabu… solange es nicht z.B. ein Porsche ist (Austausch-Pfändung möglich)

Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?

Der Gerichtsvollzieher wird sehr gefürchtet. Kann eine Rechnung nicht bezahlt werden, kommt es nach einer gewissen Zeit zu einer Pfändung. Der Gerichtsvollzieher kündigt sich an oder steht überraschend vor der Tür. Gerichtsvollzieher haben es nicht leicht, auch sie sind nur Menschen. Aber sie haben einen Job, den sie natürlich auch ernst nehmen. Aber die gute Nachricht ist, dass Gerichtsvollzieher unparteiisch sind. Sie heben keinen Finger für ein „Du Du Du“, sondern nehmen nur, was auch wirklich machbar ist. Man kann sie im Grunde als Vermittler zwischen Schuldner und Gläubiger ansehen. Sie sind in den meisten Fällen bereit, eine Ratenzahlung zu genehmigen, ohne etwas mitzunehmen.

Der Gerichtsvollzieher wird stark gefürchtet. Dabei kommt er zu einem ersten Besuch, sieht sich nur obligatorisch um, um sich einen kurzen Eindruck der Person zu verschaffen. Dann setzt er sich mit dem Schuldner zusammen und versucht eine Lösung zu finden. Dabei ist der Gerichtsvollzieher sehr entgegenkommend, aber natürlich muss sich der Schuldner an die Absprachen halten, wenn er keine Pfändung wünscht.

Aber was darf überhaupt gepfändet werden? Und nimmt der Gerichtsvollzieher alles mit? Nicht jede Pfändung läuft darauf hinaus, dass der Gerichtsvollzieher sofort Fernseher, Auto, Computer oder Sonstiges mitnimmt. Als erstes kommt, wenn überhaupt, ein Aufkleber auf die Gegenstände. Dieser wird auch Kuckuck genannt und bedeutet, dass der Schuldner über diese Gegenstände nicht mehr frei verfügen kann. Man darf nichts mit einem Kuckuck verkaufen oder verleihen. Aber mitgenommen werden die Sachen in den meisten Fällen nicht, solange es zu einer Einigung kommt.

Bei seinem Wagen muss man sich keine Sorgen machen. Es sei denn, man fährt einen Porsche oder einen Rolls Royce. Bei einem normalen Wagen wird der Gerichtsvollzieher das Fahrzeug lassen, weil er einsieht, dass der Schuldner das Auto braucht, um zur Arbeit zu gelangen.

Sehr oft erfolgt die Kontopfändung, aber hier kann man auch ein Konto eröffnen, welches pfändungsfrei ist und auf den ein Teil des Geldes verbleiben darf, weil man es für den Lebensunterhalt braucht.

Wichtig ist übrigens, dass man einen Offenbarungseid sehr ernst nimmt. Wer diesen Termin verpasst, kann sogar verhaftet werden und bis zu 6 Monate ins Gefängnis müssen.

Wann genau kommt der Gerichtsvollzieher ins Haus?

Er meldet sich in der Regel an und erscheint, wenn er den Auftrag von einem Gläubiger erhalten hat. Auch ein vollstreckbarer Titel sorgt für den Besuch von einem Gerichtsvollzieher. Ein notarielles Schuldanerkenntnis sorgt ebenso für einen Besuch von einem Gerichtsvollzieher. Allerdings muss der vollstreckbare Titel erst dem Gläubiger zugestellt worden sein. Hier kann aber dann nahtlos die Pfändung erfolgen.

In der Regel sollte man schon das Mahnverfahren dazu nutzen, sich mit Gläubigern zu einigen. So kann man sich die Scham, den Gerichtsvollzieher empfangen zu müssen, ersparen. Zumal dieser Auftritt auch noch zusätzliches Geld kostet. Nach dem Mahnbescheid kann der Schuldner zwei Wochen reagieren und sollte dies auch tun. Sei es durch Zahlung, durch einen Widerspruch oder aber durch eine Einigung für Ratenzahlungen.

Im Grunde muss man sich nicht sorgen, der Gerichtsvollzieher nimmt nur Sachen mit, die sehr edel und teuer waren. Einen normalen PC will niemand mehr haben, einen kleinen Fernseher ebenso wenig. Auch eine Anlage bringt nicht mehr viel Geld ein. Auch eine gut gefüllte Schmuckschatulle steht nicht dafür, dass der Schmuck unbedingt hochwertig ist. Der Gerichtsvollzieher müsste später diese Dinge veräußern, um das Geld an den Gläubiger zu zahlen und wird von daher auf Kleinigkeiten verzichten, die nicht das große Geld bringen. Somit kann man aufhören, sich viele Sorgen zu machen und sollte lieber mit dem Gläubiger oder dem Gerichtsvollzieher zusammenarbeiten, um seine Schulden zu begleichen, um nicht das Konto gepfändet zu bekommen. Dieses Risiko ist weitaus höher als eine Sachpfändung!

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