Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, kurz PfÜB, ist ein Beschluss, welcher von dem Vollstreckungsgericht zugelassen wird. Bei diesem Beschluss, der dem Drittschuldner zugestellt wird und das durch den Gerichtsvollzieher. Der Schuldner erhält selbstverständlich eine Kopie. Meist muss der Schuldner Rechtsmittel einlegen, um den nicht pfändbaren Anteil des Geldes zu sichern. Hier gibt es nur eine kurze Frist, die sich auch Sieben-Tage-Regelung nennt.
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