Die Pfändungsreihenfolge entscheidet sich dadurch, wie die Gläubiger auf den Arbeitgeber, also dem Drittschuldner zukommen. Dies betrifft auch die Pfändungen bei der Bank. Der Gläubiger, der als erstes kommt, wird natürlich bevorzugt. Alle anderen Gläubiger werden der Reihe nach bedient. Der erste Gläubiger bekommt das gesamte Geld und wenn die geforderte Summe ausgezahlt wurde, kommt der nächsten Gläubiger an der Reihe. Bei der Lohnabtretung kommt es auf das Datum der Ausstellung an.
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