Das Pfändungsschutzkonto wird auch als P-Konto bezeichnet. Diese Form des Kontos gibt es seit Juli 2010 und jeder Bankkunde kann sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Auf dem P-Konto ist ein sogenannter Sockelbetrag vor Pfändungen geschützt. Der Betrag beträgt mit Rechtstand 2011 ganze 1.028,89 Euro. Der Schuldner soll durch dieses Konto geschützt werden, denn immerhin hat er auch noch bestimmte notwendige Leistungen zu tragen, wie die Miete, Strom, Autoversicherung und mehr. Der Sockelbetrag kann sogar noch erhöht werden, dafür braucht man eine Bescheinigung von einem Rechtsanwalt oder einer anderen geeigneten Person.
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