Das Pfandsiegel, umgangssprachlich oft als “Kuckuck” bezeichnet, spielt eine zentrale Rolle bei der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher in Deutschland und Österreich. Es wird verwendet, um Gegenstände eines Schuldners zu kennzeichnen, die im Rahmen einer Pfändung in Gewahrsam genommen wurden. Sobald das Pfandsiegel auf einem Gegenstand angebracht ist, signalisiert es, dass dieser beschlagnahmt wurde und dem Schuldner nicht mehr zur freien Verfügung steht. Das Siegel verhindert, dass der Schuldner die gekennzeichneten Gegenstände ohne Konsequenzen verkaufen, verschenken oder anderweitig veräußern kann.
Der Begriff “Kuckuck” stammt aus einer abwertenden Bezeichnung für das Pfandsiegel, die sich historisch entwickelt hat. Früher war auf den Siegeln in Deutschland ein Wappenadler abgebildet, der den Ursprung des Spitznamens “Kuckuck” bildete. Der Kuckuck, ein Vogel, der seine Eier in fremde Nester legt, wurde als Symbol für den unliebsamen Besuch des Gerichtsvollziehers gewählt. Obwohl der Wappenadler in Deutschland nicht mehr auf den Siegeln zu finden ist, ist diese Bezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch geblieben. In Österreich ist der Adler jedoch nach wie vor auf dem Pfandsiegel zu sehen, weshalb der Begriff dort ebenso verwendet wird.
Das Pfandsiegel wird in der Regel an wertvollen Gegenständen angebracht, wie beispielsweise Elektronik, Schmuck oder teuren Möbelstücken. Mit dem Siegel wird der Gerichtsvollzieher kenntlich machen, dass diese Gegenstände Teil der Pfändung sind. Sollte es Zweifel an der Identität der gepfändeten Sachen geben, könnte dies die Wirksamkeit der Pfändung infrage stellen.
Wichtig zu wissen ist, dass das Entfernen des Pfandsiegels eine Straftat darstellt. Der sogenannte “Siegelbruch” ist eine ernste Angelegenheit und kann strafrechtlich verfolgt werden. Diese Handlung gilt als eine Störung des staatlichen Vollstreckungsprozesses und kann mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden.
In seltenen Fällen wird das Pfandsiegel auch als “Pleitegeier” bezeichnet, was ebenfalls auf die negative Konnotation hinweist, die mit Zwangsvollstreckungen verbunden ist.