Der Prüfungstermin ist ein Termin für das Insolvenzverfahren, bei dem am Ende des Verfahrens vom Gericht selbst überprüft wird, ob Einwendungen vorliegen, was die Forderungen angeht, die der Insolvenzverwalter schon am Anfang aufgenommen hat. Wenn keine Einwendungen bei dem Prüfungstermin vorliegen, werden die Forderungen als rechtswirksam festgestellt angesehen.
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