Schufa Eintrag löschen

Schufa Eintrag löschen

Die Schufa – keine Behörde, sondern eine privatwirtschaftliche Auskunftei – die Daten zum Zahlungsverhalten von Verbrauchern sammelt. Wer mit seinen Einträger bei der Schufa nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit diese zu löschen.

Schufa Einträge löschen

Im Internet gibt es eine Reihe Bücher und Blogs, die darüber berichten, wie man Einträge bei der Schufa löschen lässt. Dabei ist dies gar nicht mal so schwer. Auf der einen Seite gibt es einen ganz schlichten Weg, auf der anderen Seite kann auch der Anwalt helfen.

Erst einmal kommt es darauf an, ob es sich um negative und unrechtmäßige Einträge geht oder um zu Recht eingetragene Fälle. Um das zu prüfen besorgt man sich erstes die SCHUFA-Selbstauskunft und schaut diese durch.

Wie handle ich bei falschem Schufa Eintrag?

Bei zu Unrecht aufgeführten Einträgen, sollte sofort gehandelt werden. Dazu ist es Möglich, mit der Schufa in Kontakt zu treten. Auch wenn man glaubt, diese ist sehr engstirnig, so ist dies doch weit anders. Die meisten Mitarbeiter sind sehr hilfsbereit, schicken wichtige Formulare heraus und geben Tipps, wie man vorzugehen hat.

Daher sollte man dies auch ruhig versuchen. Ansonsten sollte niemand lange fackeln und einen Brief an die Schufa senden. Am besten als Einschreiben mit Rückschein. In diesem Schreiben sollte auch klar gemacht werden, dass man bereit ist einen Anwalt zu Rate zu ziehen, wenn bis dann und dann nichts passiert. Und genau das ist dann der nächste Schritt.

Der Anwalt sollte aufgesucht werden, damit der unrechtmäßige Eintrag wieder entfernt wird. Natürlich würde man sich wünschen, sich nun andere Tipps holen zu können, aber da die Schufa so wichtig ist, sollte man auch den klaren Weg gehen.

Wann löscht die Schufa Einträge?

Grundsätzlich ist es so, dass die Schufa negative Einträge selbst löscht. Nach drei Jahren werden beispielsweise eidesstaatliche Versicherungen gelöscht. Der Weg vor Gericht kann helfen, dass die Löschung auch eher durchgeführt wird. Hier muss man sich überlegen, ob es das wert ist, denn es entstehen dadurch auf jeden Fall zusätzliche Kosten.

Man sollte nicht meinen, dass ohne juristische Hilfe die Schufa nicht so schnell davon überzeugt werden kann, einen Eintrag zu löschen. Natürlich kann man es versuchen und Vorlagen kaufen und diese erst einmal zur Schufa schicken. Man hat nur ein wenig Geld und ein wenig Zeit zu verlieren und muss schauen, wie die Schufa reagiert. Danach kann man immer noch den rechtlichen Weg antreten.

Wer seine Schulden bezahlt hat – auch die Restschuldbefreiung zählt dazu – braucht auf jeden Fall immer etwas Schriftliches in der Hand. Dieses wird kopiert und an die Schufa gesendet. Hat die Schufa schwarz auf weiß vor sich, das bezahlt wurde und wie lange es her ist, steht der Löschung meist nichts im Wege, wenn die Fristen eingehalten werden.

Die vorzeitige Löschung kann natürlich immer beantragt werden, hat aber nicht immer Erfolg. Die Schufa hat nun einmal die eigenen Regeln für die Löschung aufgestellt und weicht davon auch nur selten ab. Allerdings gibt es Ausnahmen, so zum Beispiel bei Einträgen unter 2000 Euro, die recht schnell abgetragen worden sind.

Hier kann man versuchen, mit dem Beleg der Zahlung, eine vorzeitige Löschung zu beantragen. Einen Brief aufzusetzen, dauert nicht lange, daher ist es der Versuch auf jeden Fall wert.

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