Unternehmer

Unternehmer

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Begriff “Unternehmer” im Sinne des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Er ist hauptsächlich bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern relevant, um diese voneinander abzugrenzen. Daneben gibt es zahlreiche weitere Definitionen, beispielsweise im Handelsrecht oder im Steuerrecht. Im BGB selbst gibt es den sogenannten Werkunternehmer, wobei es sich ebenfalls um einen separaten Begriff handelt.

Unternehmer

Ein Unternehmer im Sinne des BGB ist jemand, der einen Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Rechtsgrundlage dafür ist § 14 des BGB.

Voraussetzungen

Als Unternehmer kommt gemäß § 14 BGB sowohl eine Einzelperson als auch eine sogenannte juristische Person in Betracht. Dies ist beispielsweise eine Stiftung. Auch Personengesellschaften wie eine GmbH sind erfasst. Darüber hinaus ist der jeweilige Zweck eines Vertrages entscheidend. Kauft beispielsweise eine Person einen PC für ihren Betrieb, handelt sie als Unternehmer. Benötigt sie den PC jedoch für ihren eigenen Haushalt, handelt sie als sogenannter gemäß § 13 BGB. Hierbei handelt es sich um eine Person, die einen Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt.

Folgen

Für Unternehmer gelten in vielen rechtlichen Bereichen höhere Anforderungen als für Verbraucher. Dieser Umstand resultiert daraus, dass Verbraucher aus verschiedenen Gründen gegenüber Unternehmern benachteiligt sind. Verbraucher haben beispielsweise bei Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Kaufvertrages bestimmte Umstände nicht nachzuweisen. Auch der Widerruf von Verträgen ist für Verbraucher in bestimmten Fällen unkompliziert möglich. Aufgrund dieser Unterschiede ist es bei einem Vertrag oft wichtig, zwischen Verbraucher und Unternehmer zu unterscheiden.

Einfache Wege aus der Schuldenfalle

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