Wohnsitz anmelden

Wohnsitz anmelden

Wer in Deutschland eine neue Wohnung oder ein neues Haus bezieht muss seinen neuen Wohnsitz anmelden und hat dies gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) den Meldebehörden mitzuteilen, wobei die vorherige Abmeldung des alten Wohnsitzes nicht grundsätzlich nicht erforderlich ist. Dies ist darin begründet, dass automatisch bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes das Abmelden der alten Wohnung erfolgt. Lediglich beim Auszug aus der alten Wohnung ohne einen Einzug in eine neue Wohnung im Inland ist eine Abmeldung notwendig. Rechtsgrundlage dafür ist § 17 Abs. 2 BMG.

Wohnsitz anmelden

Frist für Wohnsitz anmelden

Wie oben ausgeführt, ist jeder Umzug zwingend den Meldebehörden mitzuteilen. Es ist nicht möglich, dies im Vorfeld des Umzuges zu erledigen. Um einen Wohnsitz anzumelden sieht § 17 Abs. 1 BMG lediglich die Anmeldung innerhalb der ersten zwei Wochen nach Einzug vor.

Erforderliche Unterlagen für Anmeldung Wohnsitz

Folgende Unterlagen sind erforderlich, um den neuen Wohnsitz anzumelden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden oder Kinderausweise der Kinder, die mit umziehen
  • eventuell Kauf- oder Mietvertrag
  • eventuell Heiratsurkunde
  • falls in der jeweiligen Kommune online verfügbar: Anmeldeformular, ausgefüllt und unterschrieben
  • gegebenenfalls Wohnungsgeberbestätigung

Um den Einzug in eine Wohnung bekannt zu geben, ist zwischenzeitlich wieder die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 BMG zwingend erforderlich. Dies ist ein Dokument, das der Vermieter ausfüllt. Hierin bestätigt er den Einzug des Mieters in die neue Wohnung.

Anmeldung versäumt

Ist eine Anmeldung ganz unterblieben oder verspätet erfolgt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Sodann besteht gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG regelmäßig die Pflicht, ein Bußgeld zu zahlen.

Wie hoch das Bußgeld ausfällt, bestimmt § 54 Abs. 3 BMG. Demzufolge beträgt es maximal 1.000 Euro, wenn die Anmeldung nicht oder nicht innerhalb der geforderten Frist erfolgt. Meist fällt es jedoch wesentlich geringer aus, wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt. Eine pauschale Vorhersage der Höhe ist leider nicht möglich.

Kompetente Hilfe beim Anmelden einer neuen Wohnung

Brauchen Sie Unterstützung beim Anmelden eines neuen Wohnsitzes oder im Zusammenhang mit Schulden, wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Engel. Er ist weder Rechtsanwalt, noch führt er Rechtsberatung durch. Er hilft Ihnen aber gerne mit großem Praxiswissen und mit viel Verständnis für Ihre Situation weiter.

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