Neuer Schutz vor Betrugsanrufen mit gefälschten Rufnummern aus Deutschland

Neuer Schutz vor Betrugsanrufen mit gefälschten Rufnummern aus Deutschland

Seit dem 1. Dezember 2022 ist eine neue Verordnung zum Schutz vor sogenannten Call-ID-Spoofing Anrufen in Kraft getreten. Dadurch sollen Verbraucher zukünftig noch besser vor Betrugsanrufen aus dem Ausland mit deutschen Rufnummern geschützt werden.

Das Problem mit der verschleierten Rufnummer

In der Vergangenheit hatten Betrüger per Telefon versucht, an persönliche Daten der Angerufenen zu gelangen. Das sogenannte Spoofing ist eine Fälschungsmethode, bei der sich Betrüger durch die Einblendung einer falschen Rufnummer als seriöse Behörde ausgeben, um sensible Informationen abzugreifen. Die Opfer werden dabei von vermeintlichen bekannten Rufnummern kontaktiert und fassen auf diesem Weg Vertrauen. Meistens wird dabei ein Zeitdruck aufgebaut, um an Kontoinformationen zu gelangen. Ein Rückruf führt auf direktem Wege zurück zu den Kriminellen, ohne dass Opfer den Betrug bemerken.

Die meisten Trickanrufe stammen aus dem Ausland

Der überwiegende Teil dieser Trickanrufe kommt von ausländischen Netzen. Die Kriminellen kontaktieren ihre Opfer, indem sie von ausländischen Netzen mit manipulierten Rufnummern anrufen oder ihre Anrufe über ein ausländisches Netz umleiten.

Gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Call-ID-Spoofing

Damit es Kriminelle in Zukunft schwerer haben, ihre wahre Identität zu verschleiern, sind neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten. Anbieter öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienstleistungen müssen nun vor allem eine neue technische Basis schaffen, um das Call-ID-Spoofing zu verhindern. Sie müssen sicherstellen, dass Anrufe automatisch abgebrochen werden, die von

  • Deutschen Notrufnummern (110 oder 112)
  • Hochpreisigen Rufnummern (0)900 oder (0)137
  • Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste

angezeigt werden. Anbieter sind dazu verpflichtet, die Nummern in diesem Fall zu unterdrücken. Netzbetreiber sind außerdem dazu verpflichtet, Anrufe aus ausländischen Netzen abzubrechen, bei denen deutsche Rufnummern angezeigt werden. Es gibt eine Ausnahme von dieser Regelung. Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming sind von dieser gesetzlichen Regelung ausgeschlossen.

Angerufene sollen durch die neue Gesetzeslage mehr Sicherheit bekommen

Das Ziel dieser neuen Schutzmechanismen ist es, dass Angerufene mehr Sicherheit bekommen. Wird eine deutsche Nummer im Display angezeigt, dann sollen sie sich in Zukunft darauf verlassen können, dass der Anruf von einem berechtigten Nummerninhaber stammt. So kann zukünftig ein Täuschungsversuch noch besser unterbunden werden.

Zeitgleich wird es den Ermittlungsbehörden allerdings auch erschwert, die Betrüger über die gefälschte Nummer aufzuspüren. Geht eine Beschwerde wegen Rufnummernmissbrauch ein, dann können aufgrund der unterdrückten Nummer keine Ermittlungen mehr aufgenommen werden. Dafür ist zwingend eine angezeigte Rufnummer nötig.

Häufigkeit von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer nimmt zu

Die Bundesnetzagentur weist Verbraucher darauf hin, dass es durch die neue gesetzliche Regelung in Zukunft verstärkt zu Anrufen mit unterdrückter Rufnummer kommen werde. Die Angerufenen müssen hier nun selbst entscheiden, ob sie das Gespräch annehmen wollen oder nicht.  Dabei betont die Behörde, dass nicht jeder unterdrückte Anruf gleich einen kriminellen Hintergrund haben muss. In einigen Fällen gibt es auch ein berechtigtes Interesse, die eigene Nummer zu verbergen.

Die Angerufenen sollten sich bewusst sein, dass hinter einer unterdrückten Rufnummer auch ein Freund oder ein Familienmitglied stecken könnte, die aus dem Urlaub anrufen. Auch diese Anrufe werden künftig anonymisiert. Wer unsicher ist, sollte den Anrufer nach seinem Namen, seiner Rufnummer, seiner Position und seinem genauen Sitz sowie dem Grund des Anrufs fragen. Im Zweifel kann dann ein Rückruf durch Eingabe der offiziellen Nummer in das Display Sicherheit geben.

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