Pfändungsfreibetrag 2022: Rückwirkend höhere Pfändungsfreigrenze

Pfändungsfreibetrag 2022: Rückwirkend höhere Pfändungsfreigrenze

Vor ein paar Tagen hat sich der Finanzausschuss mit dem sogenannten Steuerentlastungsgesetz (Drucksache 20/1333) auseinandergesetzt und sich im Zuge dessen, wie laut § 850c Abs. 4 ZPO vorgeschrieben, mit der Anpassung der Pfändungsfreigrenze bzw. dem Pfändungsfreibetrag beschäftigt.

Pfändungsfreibetrag, Pfändungsfreibetrag 2022: Rückwirkend höhere Pfändungsfreigrenze

Neue Pfändungstabelle 2022 mit aktuellem Pfändungsfreibetrag

Viele Schuldner warten ungeduldig auf diese Anpassung – werden doch in der Regel dadurch die Pfändungsfreibeträge erhöht. Während der Sitzung des Finanzausschusses am 25.04.2022 wurden folgende Änderungen vorgesehen:

Der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer erhöht sich von bislang 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro.

Dabei ist zur beachten, dass die Änderungen rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft treten. (1)

Auswirkungen der Beschlüsse für den Pfändungsfreibetrag 2022

Der pfändungsfreie Anteil von Einkommen ist in § 850c ZPO festgelegt. Die Änderung des Grundfreibetrages für die Einkommenssteuer hat folgende Auswirkungen auf die zukünftige Pfändungstabelle:

  • ab 01.07.2022 Anstieg Pfändungsfreibetrag auf 1.330,16 €

 

Jahr

 

2019

 

2020

 

2022

 

zukünftig

Grundfreibetrag

 

·        9.168 €

 

·        9.744 €

 

·        9.984 €

 

·        10.347 €

Pfändungsfreibeträge

 

·        1.158,79 €

 

·        1.252,64 €

 

·        1.283,49 €

 

·        1.330,16 €

 

Dabei gilt es zu bedenken, dass sich der hier angegebene Pfändungsfreibetrag auf Personen ohne Unterhaltspflicht beziehen. Besteht eine solche, ist die Pfändungsfreigrenze entsprechend anzupassen.

Pfändungsfreibeträge 2022

1 Unterhalt + 500,61 €
2 – 5 Unterhalte + 278,90 €

 

Es ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass das Bundesministerium für Justiz jetzt erst einmal den neuen Gesetzesentwurf abwartet, bevor es die angepasste Tabelle mit den aktuellen Pfändungsfreibeträgen herausgeben wird.

Wer sich ganz genau informieren möchte. Hier geht´s zur Aufzeichnung der Sitzung.

Kontaktieren Sie hierzu Herrn Jörg Engel. Er bietet besondere praxisorientierte Vorgehensweisen an, um eine Lohnpfändung zu verhindern. Diese basieren auf eigener Erfahrung. Dabei ist Herr Engel kein Rechtsanwalt und bietet auch keinerlei Rechtsberatung an, sondern hilft Ihnen mit seinem Praxiswissen weiter. Darüber hinaus bietet Herr Engel auch weitere praktische Problemlösungen an: Beispielsweise generellen Schutz vor Pfändungen, ein Giro-Konto im Ausland oder Pfändungsschutz für Unternehmen.

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