Abänderungsklage

Abänderungsklage

Die Abänderungsklage ist in der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) in § 323 geregelt. Sie ist ein Weg, einen vollstreckbaren Titel zu ändern.

Voraussetzung ist

  1. Es muss sich um Zahlungsverpflichtungen, die in der Zukunft liegen, handeln.
  2. Es geht um eine regelmäßig wiederkehrende Leistung.
  3. Die Berechnungsgrundlage für die Leistung muss sich wesentlich geändert haben

Die Abänderungsklage ist in der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) in § 323 geregelt. Sie ist ein Weg, einen vollstreckbaren Titel zu ändern.

Der Jurist spricht von einen Rechtsbehelf zur Durchbrechung der Rechtskraft eines Urteils. Dies ist problematisch, da die Abänderungsklage die Rechtssicherheit beeinträchtigt. Da aber die Anspruchsgrundlage auf Prognosen der Zukunft beruht, ist dies unvermeidbar.

Die Abänderungsklage spielt im Unterhaltsrecht eine große Rolle, aber auch bei Renten, die im Rahmen eines Schadensersatz zu leisten sind. Generell steht dem Gläubiger und dem Schuldner das Recht eine Abänderungsklage einzureichen zu.

Abänderung von Unterhaltstiteln sind in den §§ 238-240 FamFG geregelt. In diesem Zusammenhang geht es um einen Abänderungsantrag. Dieser hat Aussicht auf Erfolg, wenn sich die Anspruchsgrundlage um mehr als 10% verändert hat.

Beispiel aus dem Unterhaltsrecht

Im Rahmen einer Trennung legt das Gericht fest, welcher Kindesunterhalt den Kindern zusteht. Meist bekommt der betreuende Elternteil zusätzlich Ehegattenunterhalt zugesprochen. Die Berechnung richtet sich nach den Lebensverhältnissen, als das Paar noch zusammen war. Auch die Leistungsfähigkeit des Elternteils, das bezahlen muss, spielt eine Rolle.

Nun kann es aber geschehen, dass der Unterhaltszahler die Arbeit verliert oder die Arbeitsstelle wechseln muss. Sein Einkommen verringert sich. Es ist auch möglich, das eins der Kinder anders als erwartet bereits in jungen Jahren ein ausreichendes Einkommen erzielt und keines Unterhalts mehr bedarf. Dies sind klassische Voraussetzungen, eine Abänderungsklage einzureichen.

Wichtig: Die neuen Unterhaltssätze gelten erst ab dem Datum des Abänderungsantrags. Wer mit dem Unterhalt im Rückstand ist, muss die ausstehenden Beträge nachzahlen. Eine nachträgliche Reduzierung der Sätze ist nicht möglich. Natürlich besteht auch keine Möglichkeit, bereits gezahlten Unterhalt zurückzufordern.

Eine Abänderungsklage kann zu einer Reduzierung der Schulden aus einem Unterhaltsanspruch führen. Unterhalt ist gegenüber anderen Verbindlichkeiten vorrangig. Grundsätzlich ist eine geringere Verpflichtung wichtig, um im Rahmen eines Schuldenvergleichs Mittel zur Verfügung zu haben, um Gläubigern ein attraktives Angebot machen zu können.

Helfen Sie auch anderen und teilen den Inhalt:

Neue Beiträge

Weg-Adresse