Ihre Vermögensauskunft

Ihre Vermögensauskunft

Die Vermögensauskunft fasst eidesstattliche Versicherung und Offenbarungseid zusammen. Nähere Erklärungen zur Vermögensauskunft finden Sie direkt in unserem Lexikon.

Ihre Vermögensauskunft Früher liefen beide Prozesse getrennt: Die eidesstattliche Versicherung bis 2012 und der Offenbarungseid bis 1977. Bei der Vermögensauskunft muss der Gläubiger einen Antrag für die Anberaumung eines Termins vereinbaren. Dies vor dem zuständigen Vollstreckungsgericht, welches im Amtsgericht zu finden ist.

Um die Vermögensauskunft beantragen zu können, braucht man den Titel mit Vollstreckungsklausur, die erfolglose Sachpfändung muss nachgewiesen werden, die Zustellung der Vollstreckungsklausel muss erfolgt sein und man braucht die Fruchtlosigkeitsbescheinigung des Gerichtsvollziehers.

Wenn dies alles vorliegt, muss der Schuldner im Vermögensverzeichnis detaillierte Angaben zu seinem Einkommen und Vermögen machen. Danach wird der Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen und der Vermerk in der Schufa erfolgt.

 

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