Offenbarungseid: Was ist das?

Offenbarungseid: Was ist das?

Der Offenbarungseid ist eine veraltete Bezeichnung und wurde vom Begriff der Vermögensauskunft bzw. der eidesstattlichen Versicherung ersetzt.

Eine eidesstattliche Versicherung ist immer dann vom Schuldner abzugeben, wenn dieser die Forderung eines Schuldners nicht erfüllen kann und somit die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung gegeben wären. Sie ermöglicht es dem Gläubiger, Informationen über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners zu erlangen.

Inhalt eines Offenbarungseides / der eidesstattlichen Versicherung

 

Der Schuldner ist verpflichtet im Rahmen einer Vermögensauskunft folgende Fakten offenzulegen:

  • Bankkonten
  • Bargeld
  • Kapitalvermögen
  • Schmuck
  • Immobilien
  • Fahrzeuge
  • Kunstgegenstände
  • teure Elektrogeräte

Zusätzlich werden mit dem Offenbarungseid Einkommensquellen wie das Gehalt, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Elterngeld, Rente und Steuerrückzahlungen erfasst.

Offenbarungseid

Der Schuldner versichert an Eides statt die Richtigkeit seiner Angaben. Macht ein er bewusst falsche Angaben, handelt es sich dabei um eine Falschaussage unter Eid und stellt eine Straftat dar.

Folgen der Abgabe von Offenbarungseid bzw. Vermögensauskunft

Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hat für den Schuldner weitreichende Folgen. Neben der Eintragung der Vermögensauskunft im Schuldnerverzeichnis beim zuständigen Landgericht, wird diese auch in den Wirtschaftsauskunfteien festgehalten.

Haben Menschen einen Offenbarungseid geleistet, gelten diese nicht mehr als kreditwürdig. Das bedeutet, der Abschluss von Verträgen kann sich schwierig gestalten und in manchen Fällen sogar unmöglich sein, wie zum Beispiel der Abschluss eines Mietvertrages oder eine Mobilfunkvertrag.

Zudem ist es dem Schuldner nach einem Offenbarungseid nicht erlaubt, neue Schulden zu machen. Darunter fallen auch Ratengeschäfte mit einem Online-Versandhaus. Hier geht der Gesetzgeber sogar von Betrug aus.

Gültigkeit Offenbarungseid

Im Schuldnerverzeichnis wird der Eintrag der Vermögensauskunft nach 2 Jahren gelöscht. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Offenbarungseid abgegeben wurde und endet nach genau 2 Jahren.

Kann der Schuldner beweisen, dass alle Forderungen beglichen sind, ist eine vorzeitige Löschung möglich. Dafür muss der Schuldner dem Gericht eine schriftliche Erledigungserklärung vorlegen können. In den Wirtschaftsauskunfteien erfolgt die Löschung nach unterschiedlichen Fristen, je nach Unternehmen.

Ist der Schuldner allerdings nicht in der Lage, den Forderungen des Gläubigers nachzukommen, hat dieser die Möglichkeit, nach der 2-Jahresfrist erneut einen Offenbarungseid des Schuldners zu beantragen.

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