Vollstreckungsgericht: Was ist das?

Vollstreckungsgericht: Was ist das?

Das Vollstreckungsgericht ist im Amtsgericht zu finden und hat dort eine eigene Abteilung. Es ist für die Zwangsvollstreckung zuständig und für die Führung des Schuldnerverzeichnisses. Das Vollstreckungsgericht ist auch für die gerichtlichen Entscheidungen während der Zwangsvollstreckung zuständig. Allerdings gibt es eine örtliche Zuständigkeit nach Wohnsitz des Schuldners.

Gegen die Entscheidung eines Vollstreckungsgerichtes ist als Rechtmittel die sofortige Beschwerde und außerdem unter Umständen auch eine Erinnerung zulässig. Eine Erinnerung in einem Vollstreckungsverfahren ist immer dann zulässig, wenn die stattgefundenen Vollstreckungsmaßnahmen auf nicht angemessen Weise vorgenommen wurden.

Was macht ein Vollstreckungsgericht?

Das Vollstreckungsgericht hat im deutschen Zivilprozessrecht die Aufgabe, privatrechtliche Ansprüche mittels staatlicher Gewalt durchzusetzen, Vollstreckungsmaßnahmen anzuordnen und bei diesen mitzuwirken. Gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts ist § 764 ZPO. Die Entscheidungen eines Vollstreckungsgerichts ergehen per Beschluss.

Vollstreckungsgericht
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