Pfändung GbR Anteile: Ist das möglich?

Pfändung GbR Anteile: Ist das möglich?

Für Personen mit privaten Schulden, die Gesellschafter einer GbR sind, stellt sich unter anderem die Frage, inwieweit der Schuldner auf das Vermögen der GbR im Zuge einer Pfändung zugreifen darf. Ist die Pfändung der GbR Anteile überhaupt möglich? Hier kommen die Antworten.

Sind Einlagen in der GBR pfändbar?

Wenngleich ein Gläubiger in keinem Fall in das Vermögen einer GbR pfänden kann, so ist er dennoch dazu berechtigt, die Gesellschaftsanteile eines Schuldners zu pfänden. Das ergibt sich aus §725 BGB.

Privatvermögen und GbR-Vermögen sind voneinander zu trennen

Genau wie bei einer GmbH ist das Privatvermögen der Gesellschafter gegenüber dem GbR-Vermögen abzugrenzen. Somit kann ein Gläubiger eines Gesellschafters einer GbR nicht in das Gesellschaftsvermögen vollstrecken.

Allerdings hat der Gläubiger nach §725 BGB die Möglichkeit einer Pfändung der GbR-Anteile mit anschließender Kündigung der GbR-Beteiligung. Der Gläubiger kann nicht nur den Anspruch des Schuldners auf dessen Gewinnanteil gegenüber der Gesellschaft geltend machen. Er ist außerdem berechtigt, die mit dem Gesellschaftsanteil verbundenen, auch ohne Kündigung der Beteiligung, fälligen Geldforderungen anzunehmen. Dazu gehören beispielsweise die:

  • Aufwendungsersatzansprüche
  • Ausgleichsansprüche

Pfändung des Vermögens in Folge der Auseinandersetzung der GbR

Der Gläubiger hat das Recht, die Gesellschaft fristlos zu kündigen, es sei denn, es handelt sich beim Schuldtitel um einen vorläufig vollstreckbaren Titel.

Eine Kündigung bedeutet die unmittelbare Auflösung der GbR. Dabei sind zwei Szenarien zu unterscheiden:

  • GbR besteht weiter aufgrund Gesellschaftsvertrag

Wurde im Gesellschaftsvertrag der GbR festgehalten, dass die GbR im Falle der Insolvenz eines Gesellschafters fortgeführt werden soll, bleibt die GbR bestehen. In diesem Fall hat der Schuldner Anspruch auf die Zahlung eines sogenannten Auseinandersetzungsguthabens. Als Drittschuldner müssen die übrigen Gesellschafter dem Gläubiger den Geldwert des Gesellschaftsanteils des Schuldners auszahlen.

  • Keine Weiterführung der GbR

Sieht der Gesellschaftsvertrag keine Weiterführung der GbR vor, löst sich die GbR infolge der oben beschriebenen Kündigung sofort auf. Die Gesellschafter sind verpflichtet, an der nun folgenden Auflösung mitzuwirken.

Während der Abwicklung ist die Durchsetzung jeglicher Ansprüche der Gesellschafter gegen die Gesellschaft gesperrt. Das bedeutet, dass auch der Gläubiger erst die Abwicklung abwarten muss, um seine Ansprüche gegen die Mitgesellschafter der GbR geltend zu machen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Gegenstände, die den Gesellschaftern zur Nutzung überlassen worden waren
  • Rückerstattung der Einlagen
  • Anspruch auf Verteilung des Überschusses

Verteilung des Überschusses bei Pfändung von GbR Anteilen

Die Verteilung des Überschusses an die Gesellschafter erfolgt nach dem Verhältnis der Anteile eines jeden Gesellschafters am Gewinn – bei nicht abweichender Vereinbarung nach Köpfen.

Den Gesellschaftern der GbR steht es zudem frei, eine andere Art der Verteilung festzulegen. Sind die noch vorhandenen Gegenstände teilbar, werden sie anteilig unter den Gesellschaftern aufgeteilt. Sind die Gegenstände allerdings nicht teilbar, sind diese in Geld umzusetzen. Der Verkauf würde nach BGB im Zuge eines Pfandverkaufs erfolgen.

Somit kommt es zu einer öffentlichen Versteigerung durch einen Gerichtsvollzieher, was jedoch zum einen recht aufwendig ist und zum anderen einen selten angemessenen Erlös abwirft.

Lässt ein vereinbarter Verkauf ebenfalls keinen angemessenen Erlös erwarten, könnte ein Gesellschafter die Gegenstände gegen einen angemessenen Wertausgleich übernehmen.

Schnell und unkompliziert aus der Schuldenfalle

Wenden Sie sich für weitere Fragen zur Pfändung und generell zum Thema Schulden vertrauensvoll an Herrn Engel. Er ist Experte aus eigener Erfahrung und verfügt über ein reichhaltiges Praxiswissen. Dadurch ist er in der Lage, Ihnen viele einfache Lösungswege vorzuschlagen, mit denen Sie Ihre Schulden loswerden. Herr Engel ist kein Rechtsanwalt und bietet keine Rechtsberatung an.

Lassen auch Sie sich von Herrn Engel unterstützen.

Neue Beiträge

Weg-Adresse