Schufa Niederlage

Schufa Niederlage

Sie befinden sich in einem Insolvenzverfahren und möchten wissen, ab wann Sie einen Löschungsanspruch haben und Ihr negativer Eintrag in der Schufa entfernt wird? Dann wird Sie die das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig wie viele andere Verbraucher sehr freuen, denn vor diesem war ein Kläger vor kurzem erfolgreich und erkämpfte eine Schufa Niederlage.

Schufa Niederlage: Insolvenzschuldner haben Löschungsanspruch

Dieser hatte gegen die Wirtschaftsauskunftei geklagt und die Löschung seines Insolvenzverfahrens nach dessen Aufhebung bei der Schufa beantragt. Denn trotz Beendigung seines Insolvenzverfahrens und der damit verbundenen Restschuldbefreiung war er nicht in der Lage, eine neue Wohnung zu mieten oder Bestellungen im Internet ohne Vorkasse zu tätigen.

Schufa Niederlage, Schufa Niederlage

Der Grund: Die Eintragung seines Insolvenzverfahrens in der Schufa und die Speicherung dieser Daten für weitere 3 Jahre nach Beendigung des Verfahrens haben dies verhindert. Das Oberlandesgericht Schleswig gab dem Mann recht und entschied: Insolvenzschuldner haben einen Löschungsanspruch ihres Insolvenzverfahrens in der Schufa und das sogar spätestens nach 6 Monaten.

Die ist ein wichtiges und bedeutsames Urteil für viele Verbraucher. Denn durch die Speicherung der Daten für weitere 3 Jahre nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird diesen das Leben unnötig schwer gemacht. Eine normale Teilnahme am Wirtschaftsleben ist fast unmöglich. In der Realität bedeutet das sogar, dass ein Insolvenzverfahren für den Schuldner nicht wie geplant 3 bis 5 Jahre dauert, sondern durch das lange Speichern der Daten bis zu 8 oder 9 Jahre anhält. Dies ändert sich nun mit der Schufa Niederlage vor Gericht.

Was ist eine Negativ-Schufa?

Eine negative Schufa entsteht, wenn Sie einen oder mehrere negative Schufa-Einträge haben. Hierzu ist wichtig zu wissen: Fast jeder erwachsene Bürger in Deutschland ist bei der Schufa registriert. Verschiedene Daten werden von Vertragspartnern, Amtsgerichten und anderen Schuldnerverzeichnissen an die Schufa übermittelt. Dies dient dazu, die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers aufzuzeigen.

Das ist auch der Grund, warum Sie ohne eine Bonitätsauskunft keine Immobilie mieten, größere Anschaffungen tätigen oder gar einen Kredit beantragen können. Aus allen Ihren Daten wird ein sogenannter Score Wert ermittelt. Dieser gibt Vertragspartnern Auskunft darüber, wie vertrauenswürdig Sie als möglicher Kunde sind. Konkret bedeutet das: Der Score Wert zeigt zum Beispiel einer Bank, ob Sie kreditwürdig sind oder nicht.

Wie kommt es nun zu einem negativen Schufa-Eintrag?

Alle Ihre Kredite, Finanzierungen und Leasingverträge können bei der Schufa registriert sein. Sofern die Raten immer pünktlich gezahlt werden, sind diese Einträge positiv und Sie werden dadurch als besonders zahlungsfähig eingestuft. Zu negativen Einträgen kommt es, wenn Zahlungen nicht pünktlich getätigt, Kredite nicht mehr bedient oder Leasingraten nicht mehr gezahlt werden. Unbezahlte Rechnungen dürfen jedoch erst negativ in der Schufa vermerkt werden, nachdem der Schuldner zweimal gemahnt wurde und die Forderung danach immer noch nicht ausgeglichen wurde.

Die härteste Form der Eintragung ist das Insolvenzverfahren wie im oben genannten Fall.

Wann wird ein negativer Schufa-Eintrag wieder gelöscht?

Ein negativer Schufa-Eintrag wird in der Regel 3 Jahre nach Tilgung des offenen Betrages wieder gelöscht. Sobald die Tilgung erfolgt ist, bekommt der Eintrag einen Erledigungsvermerk. Dies jedoch nur, wenn der Gläubiger die Schufa über den Ausgleich der Forderung informiert. Der Gläubiger ist zwar dazu verpflichtet, doch wie Sie sich sicher vorstellen können, wird das in vielen Fällen vergessen.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich selbst über den Stand Ihrer Schufa-Einträge informieren. Einmal pro Jahr ist das kostenfrei möglich und hier schnell erledigt.

Wie lassen Sie falsche Schufa-Einträge löschen?

Ein negativer Schufa-Eintrag, der auch noch falsch ist, sorgt grundsätzlich für Ärger, denn er lässt Sie nicht kreditwürdig erscheinen. Sie haben dadurch Schwierigkeiten, größere Neuanschaffungen zu tätigen oder Finanzierungen zu erhalten.

Erfahren Sie hier, wie Sie falsche Schufa-Einträge löschen lassen:

  1. Fordern Sie, wie oben schon beschrieben, eine kostenlose Schufa-Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO an. So erhalten Sie eine Kopie der gespeicherten Schufa Daten.
  2. Prüfen Sie alle Schufa Eintragungen – vor allem die Negativen. Bitte beachten Sie jedoch: Sie können nur negative Eintragungen löschen lassen, bei denen die offenen Zahlungen auch tatsächlich geleistet worden sind.
  3. Haben Sie einen fehlerhaften negativen Schufa-Eintrag gefunden, gibt es zwei Möglichkeiten:
  • Handelt es sich um offene Forderungen, die schon längst beglichen sind, melden Sie dies zunächst dem Unternehmen, dass für diesen Eintrag verantwortlich ist. Bitten Sie dort um einen Erledigungsvermerk und eine schnellstmögliche Weiterleitung an die Schufa. Zur Sicherheit können Sie sich den Erledigungsvermerk schicken lassen und zusätzlich selbst an die Schufa senden.
  • Handelt es sich um offene Forderungen, die Ihrer Meinung nach überhaupt nicht existieren, melden Sie dies umgehend der Schufa. Sie bietet dafür verschiedene Kontaktmöglichkeiten Dies gilt ebenso für Forderungen, für die Sie nicht zweimal schriftlich gemahnt und die trotzdem der Schufa gemeldet wurden. Am sichersten ist es zudem, wenn Sie dem Gläubiger ein Schreiben zukommen lassen, dass Sie die Forderung nicht akzeptieren. Dieses sollten Sie der Meldung an die Schufa beilegen.

Für beide Möglichkeiten finden Sie entsprechende Muster-Schreiben im Internet.

  1. Haben Sie bei der Schufa selbst keinen Erfolg mit Ihrem Löschungsantrag, so steht es Ihnen frei, einen Ombudsmann um Beistand zu bitten. Ein Ombudsmann ist ein Vermittler zwischen Ihnen und der Schufa und dafür zuständig, eine Streitbeilegung zu erzielen.
  2. Falls Sie auch mit dem Ombudsmann keine Einigung erreichen, bleibt Ihnen nur noch der Weg zum Anwalt.

Wann hat ein Insolvenzschuldner einen Löschungsanspruch der Negativ-Schufa?

Bisher werden alle Negativ-Eintragungen bei der Schufa noch 3 Jahre nach Tilgung der offenen Forderungen gespeichert. Das gilt auch für Insolvenzverfahren. Ein Insolvenzschuldner hat somit auch erst nach 3 Jahren einen Löschungsanspruch. Sobald die Restschuldbefreiung rechtskräftig ist, wird bis zur Löschung lediglich ein Erledigungsvermerk unter dem Negativ-Eintrag hinterlegt. Gerade deshalb ist das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig und die daraus resultierende Schufa Niederlage für Insolvenzschuldner eine so positive Meldung.

Das letzte Wort haben allerdings der Bundes- sowie der Europäische Gerichtshof. Die in diesem Urteil genannte Schufa hat nämlich bereits angekündigt, das Urteil beim Bundesgerichtshof prüfen zu lassen. (1) Zudem gab es in der Vergangenheit auch andere Gerichte, die bei solchen Fällen nicht zugunsten des Schuldners entschieden haben. Sollten sich die genannten Gerichte jedoch dem Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig anschließen, dürfen sich Schuldner freuen. Ihr Löschungsanspruch besteht dann zukünftig bereits nach 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Restschuldbefreiung.

QUELLEN:

  1. https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schufa-eintrag-nach-6-monaten-geloescht/

 

 

Neue Beiträge

Weg-Adresse