Verjährung von Schulden: Das sind die wichtigsten Fristen

Verjährung von Schulden: Das sind die wichtigsten Fristen

Viele Schuldner hoffen, ihre Schulden abbauen zu können, wenn die entsprechenden Verjährungsfristen erreicht sind. Wie lang die Verjährungsfristen sind, hängt dabei von der Art der Forderung ab. Hier finden Sie in kompakter Form Informationen zu den wichtigsten Verjährungsfristen.

Wann ist die Verjährungsfrist für Schulden erreicht?

Die Regelungen für die Verjährung von Schulden finden Sie im § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach tritt eine Verjährung für gewöhnlich nach drei Jahren ein. Hierbei handelt es sich um die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist. Sie gilt für eine Reihe von Forderungen wie zum Beispiel für Lohn- und Gehaltsansprüche oder für Forderungen, die sich aus Kaufverträgen ergeben. Sie gilt auch bei Lieferungen von Waren und bei Handwerks- sowie sonstigen Dienstleistungen.

Wann beginnt die Verjährung von Schulden?

Um exakt bestimmen zu können, ob die Verjährungsfrist bereits erreicht ist, muss der Beginn der Verjährung bekannt sein. Wann die Frist zu laufen beginnt, legt das BGB ebenfalls fest. Viele glauben, dass die Frist gleich mit Fälligwerdung der Forderung startet. Das ist aber nicht der Fall. Vielmehr besagt § 199 Abs. 1 BGB, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist.

Ein Beispiel: Wird eine Rechnung zum 10. April 2020 fällig, beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist erst am 31.12.2020. Sie endet damit drei Jahre später am 01.01.2024. Es wäre falsch anzunehmen, dass sie bereits am 10.04.20 beginnt und am 11.04.2023 endet.

Schulden mit unterschiedlichen Verjährungsfristen

Die Verjährungsfrist von drei Jahren gilt für viele aber nicht für alle Schulden. Ein häufiger Fall sind die Mietschulden. Diese verjähren tatsächlich nach den üblichen drei Jahren. Doch wie sieht es bei Schulden bei der Krankenkasse aus?

Wer seine Beiträge bei der Krankenkasse nicht leistet und dort Schulden aufhäuft, ist mit einer längeren Verjährungsfrist von vier Jahren konfrontiert. Diese beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schulden entstanden sind. Die entsprechende Regelung hierzu findet sich im § 25 Abs. 1 des vierten Sozialgesetzbuches.

Anders sieht es aus, wenn der Schuldner die Beiträge vorsätzlich vorenthält. Bei solchen Handlungen verlängert sich die Frist sogar auf 30 Jahre.

Ist bereits ein Inkassounternehmen mit dem Eintreiben der Schulden beauftragt, bleibt es ebenfalls bei der dreijährigen Verjährungsfrist. Liegt gleichzeitig ein Vollstreckungsbescheid vor, ist wieder die verlängerte Frist von 30 Jahren anzuwenden. Schuldner sollten also nach Möglichkeit vermeiden, dass es zur Ausstellung eines Vollstreckungsbescheids kommt, um die Frist nicht unnötig zu verlängern.

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Verjährung Steuerschulden: Welche Fristen gelten hier?

Viele Schuldner kämpfen mit Steuerschulden, die sich zum Beispiel aus einer nicht gezahlten Einkommensteuer ergeben können. Hier ist nicht das BGB, sondern die Abgabenordnung relevant. Diese regelt in § 228, dass die Verjährung der Steuerschulden erst nach fünf Jahren eintritt.

Verlängern Mahnungen die Verjährungsfrist?

Das ist ebenfalls ein Irrglaube mit weiter Verbreitung. Einige Schuldner denken, dass Mahnungen die Frist verlängern oder neu beginnen lassen. Das ist nicht der Fall. Die Zusendung von Mahnungen ändert nichts an der Verjährung der Schuld. Es ist weiterhin falsch, dass der Gläubiger erst Mahnungen in einer bestimmten Anzahl zuschicken muss, bevor die Frist beginnt. Mahnungen stellen auch keine Verhandlungen gemäß § 203 BGB dar, die die Verjährung hemmen würden.

Mögliche Verlängerungen der Frist

In einigen Fällen ist es möglich, dass der Gläubiger eine Verlängerung der oben angegebenen Fristen erreicht. Das ist der Fall, wenn er einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt. In diesem Fall verlängert sich die Frist noch einmal um sechs Monate.

Laut § 197 BGB verlängert sich die Verjährungsfrist in jedem Fall auf 30 Jahre, wenn ein Schuldtitel vorliegt. Hierbei kann es sich wie oben erwähnt um einen Vollstreckungsbescheid handeln oder aber um ein gerichtliches Urteil oder eine notarielle Urkunde. Umso wichtiger ist eine eingehende Schuldnerberatung, die auf alle Gefahren in Hinblick auf die Fristverlängerung hinweist und aufzeigt, wie im Gegenteil eine schnellere Verjährung erreichbar ist.

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