Vollstreckungsbescheid

Vollstreckungsbescheid

Ein Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel, mit dessen Hilfe Gläubiger imstande sind, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen einen Schuldner einzuleiten. Sie sind das Ergebnis des sogenannten Mahnverfahrens.

Hintergrund für den Vollstreckungsbescheid: Mahnverfahren

Das Mahnverfahren gemäß den §§ 688 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein einfacher Weg für den Gläubiger, um an Geld zu kommen. Hierbei ist es ihm möglich, Forderungen geltend zu machen, ohne für ihr Bestehen einen Beweis zu erbringen.

Vollstreckungsbescheid

Der Gläubiger stellt einfach vor dem zuständigen Mahngericht einen Antrag auf einen Mahnbescheid. Nach Zugang dieses Bescheides hat der Schuldner die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einzulegen oder seine Schulden zu bezahlen.

Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, ergeht auf Antrag des Gläubigers der Vollstreckungsbescheid. Dieser ist genau so viel wert wie etwa ein Gerichtsbeschluss, in dem die Forderung rechtskräftig festgestellt ist. Der Unterschied besteht darin, dass das Gericht die Forderung in diesem Fall nicht prüft.

Rechtzeitig Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegen

Es ist daher überaus wichtig, rechtzeitig Widerspruch einzulegen, wenn ein Mahnbescheid zugeht. Sonst ist es dem Gläubiger sogar möglich, eine nicht existente Forderung beim Schuldner einzutreiben. Dies geschieht beispielsweise mithilfe einer Lohnpfändung oder einer Sachpfändung.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Begriff Widerspruch gegen Mahnbescheid.

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