Drittschuldner

Drittschuldner

 

Der Drittschuldner ist eine Person, die zwar nicht das Geld in dem Sinne schuldet, bei der aber doch das Geld eingeholt wird. Er hat somit keine eigenen Schulden, kann aber die Stelle des Schuldners einnahmen.

Das bedeutet, dass der Drittschuldner rechtlich gesehen zum Schuldner des Verschuldeten wird, wenn dieser sich der Zwangsvollstreckung unterziehen muss.

Wie wird jemand zum Drittschuldner?

Verschuldete Personen geraten nicht selten in die Situation, dass sie ihre Schulden nicht mehr zahlen können. Dennoch gibt es für die Gläubiger Möglichkeiten, an ihr Geld zu kommen. Eine dieser Möglichkeiten ist der Drittschuldner.

Diese sind unter bestimmten Umständen verpflichtet, für die offenen Schulden einer Person einzutreten und Geld an den Gläubiger zu zahlen, das im Grunde dem Schuldner zusteht.

Beispiele

Steht der Schuldner in einem Arbeitsverhältnis und ihm steht eine Lohnpfändung bevor, macht er aufgrund seiner Schulden den Arbeitgeber zum sogenannten Drittschuldner.

Der Arbeitgeber wird gegenüber dem Gläubiger so zum Schuldner der Lohnzahlung. Dieser Fall ist eine der am häufigsten anzutreffenden Situationen in Bezug auf den Drittschuldner.

Im Fall einer Kontopfändung ist der sogenannte Drittschuldner die Bank des Schuldners.

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss PfÜB

Möchte ein Gläubiger eine offene Forderung seines Schuldners geltend machen, hat er das Recht, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen.

Durch diesen Beschluss wird beim Drittschuldner – im o.g. Beispiel also beim Arbeitgeber – ein sogenanntes Pfandrecht erwirkt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eines vorläufigen Zahlungsverbots gegen den Drittschuldner, der in so einem Fall über die bevorstehende Pfändung benachrichtigt wird und ab dann keine Zahlungen mehr an den Schuldner leisten darf.

Welche Verpflichtungen gelten für Drittschuldner?

Eine wichtige Pflicht besteht darin, dass mit Eingang des PfÜB keine Zahlungen mehr an den Schuldner geleistet werden dürfen. Tut er dies dennoch, kann es passieren, dass er doppelt zahlen muss.

Außerdem kann der Gläubiger vom Drittschuldner eine sogenannte Drittschuldnererklärung verlangen. Diese muss binnen 14 Tagen ab Zustellung der PfÜB abgegeben werden.

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